Darf man das Messer öffentlich tragen?
Heyuu:3
Ich frage aus Interesse ob man das Messer öffentlich tragen darf..
Es ist ja ein Karambit, bis auf den Ring am Ende des griffs hat es relativ wenige Eigenschaften eines karambits..
Ich habe das Messer nicht, wollte es mir evtl holen, da ich selber Messer sammle aber die nie öffentlich rumtrage.. Würde ich auch nicht wollen, mich interessiert es trzdm ob man das Messer öffentlich tragen darf..
http://www.kotte-zeller.de/Magnum-Whirlwind-Klappmesser.htm?websale8=kotte-zeller-shop&pi=290088&ci=009859
LG: Max thx im Voraus:)
5 Antworten
Die Form des Messers zählt nicht, entscheidend ist die Frage, ob es einhändig zu öffnen ist. Durch den Flipper ist es das, insofern darf es außerhalb eigener Räumlichkeiten nicht geführt werden und nur in sicheren Transportboxen (die fest verschlossen sind) transportiert werden.
Ok danke :)
Die Form des Messers zählt u.U. schon - z.B. wenn es sich um ein Kerambit handelt. Die gelten immer als Waffe.
Lt. Beschreibung ist es ein Karambit und somit das Tragen in der Öffentlichkeit verboten.
Ok ja das hab ich auch gedacht aber von der Form her hat es doch relativ wenig mit karambits zu tun
Naja im Zweifelsfall würde man vermutlich sagen "Wurde als Karambit verkauft ist also eins". Die Urform des Karambits hat ja auch nicht die Form die man heute so kennt.
Ja das stimmt
Ich glaube schon, ein Messer zählt ja nicht als Waffe oder so, sondern als Haushalts gegenstand. Aber dafür lege ich meine Hand nicht ins Feuer.
Mach das Messer doch einfach in deine Hosentasche/Jackentasche. Dann bist du auf der sicheren Seiter.
In der Öffentlichkeit nicht.
Nee ich will es ja nicht öffentlich tragen, ich hab bloß gefragt... Wenn ich dann doch erwischt werde ist es dann nicht so gut ;)
ein Messer zählt ja nicht als Waffe
Karambit schon, frag das BKA.
Hab ich schon gelesen ;) Danke
ähnliches Produkt, unterster Kommentar:
"Nach WaffG 42a ist das hier ein Einhandmesser und damit darf man es
nicht führen, also bei sich haben wenn man das Grundstück verlässt. Die
Ausnahmeregelungen sind bei diesem Messer schwierig anzuwenden,
eventuell für jemanden der beruflich Kräuter oder Reis anbaut. "
Ok danke, dass es ein einhand Messer ist hab ich garnicht bemerkt, Dankeschön :)
Karambit gelten durch einen Feststellungsbescheid des BKA grundsätzlich als Waffen = Besitz erst ab 18, Führen verboten.
Ok danke ;)
Naja ich dachte dass man es nicht öffentlich tragen darf, weil karambits ja unter Waffen zählen und Waffen darf man als zivilperson nicht öffentlich tragen