Darf man das Messer öffentlich tragen?

5 Antworten

Die Form des Messers zählt nicht, entscheidend ist die Frage, ob es einhändig zu öffnen ist. Durch den Flipper ist es das, insofern darf es außerhalb eigener Räumlichkeiten nicht geführt werden und nur in sicheren Transportboxen (die fest verschlossen sind) transportiert werden.

Sc0tt1 
Fragesteller
 24.01.2016, 23:02

Ok danke :)

PatrickLassan  25.01.2016, 13:01

Die Form des Messers zählt u.U. schon - z.B. wenn es sich um ein Kerambit handelt. Die gelten immer als Waffe.

Lt. Beschreibung ist es ein Karambit und somit das Tragen in der Öffentlichkeit verboten.

Sc0tt1 
Fragesteller
 24.01.2016, 23:00

Ok ja das hab ich auch gedacht aber von der Form her hat es doch relativ wenig mit karambits zu tun

triopasi  24.01.2016, 23:01

Naja im Zweifelsfall würde man vermutlich sagen "Wurde als Karambit verkauft ist also eins". Die Urform des Karambits hat ja auch nicht die Form die man heute so kennt.

Sc0tt1 
Fragesteller
 24.01.2016, 23:04

Ja das stimmt

Ich glaube schon, ein Messer zählt ja nicht als Waffe oder so, sondern als Haushalts gegenstand. Aber dafür lege ich meine Hand nicht ins Feuer.

Sc0tt1 
Fragesteller
 24.01.2016, 22:59

Naja ich dachte dass man es nicht öffentlich tragen darf, weil karambits ja unter Waffen zählen und Waffen darf man als zivilperson nicht öffentlich tragen

PcPro21  24.01.2016, 23:01
@Sc0tt1

Mach das Messer doch einfach in deine Hosentasche/Jackentasche. Dann bist du auf der sicheren Seiter.

triopasi  24.01.2016, 23:03

In der Öffentlichkeit nicht.

Sc0tt1 
Fragesteller
 24.01.2016, 23:03

Nee ich will es ja nicht öffentlich tragen, ich hab bloß gefragt... Wenn ich dann doch erwischt werde ist es dann nicht so gut ;)

ES1956  24.01.2016, 23:03

ein Messer zählt ja nicht als Waffe

Karambit schon, frag das BKA.

Sc0tt1 
Fragesteller
 24.01.2016, 23:04

Hab ich schon gelesen ;) Danke

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"Nach WaffG 42a ist das hier ein Einhandmesser und damit darf man es
nicht führen, also bei sich haben wenn man das Grundstück verlässt. Die
Ausnahmeregelungen sind bei diesem Messer schwierig anzuwenden,
eventuell für jemanden der beruflich Kräuter oder Reis anbaut. "

Sc0tt1 
Fragesteller
 24.01.2016, 23:01

Ok danke, dass es ein einhand Messer ist hab ich garnicht bemerkt, Dankeschön :)

Karambit gelten durch einen Feststellungsbescheid des BKA grundsätzlich als Waffen = Besitz erst ab 18, Führen verboten.

Sc0tt1 
Fragesteller
 24.01.2016, 23:03

Ok danke ;)