Darf man bei Ebay ein Gemälde Replica verkaufen?

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UrhG § 15 Allgemeines: "(1) Der Urheber [bzw. 70 Jahre lang dessen Erbe; Gerd] hat das ausschließliche Recht, sein Werk in körperlicher Form zu verwerten; das Recht umfaßt insbesondere

1. das Vervielfältigungsrecht (§ 16),

2. das Verbreitungsrecht (§ 17),

3. das Ausstellungsrecht (§ 18)."

UrhG § 16 Vervielfältigungsrecht: "(1) Das Vervielfältigungsrecht ist das Recht, Vervielfältigungsstücke des Werkes herzustellen, gleichviel ob vorübergehend oder dauerhaft, in welchem Verfahren und in welcher Zahl. (...)"

Ob der Urheber oder dessen Erbe dem Kopisten erlaubt hat, das Werk zu kopieren, wissen wir nicht. Erlaubt wären aber auf jeden Fall UrhG § 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch, aber nur, "sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen" (ebenda).

Nun zum öffentlichen Anbieten und zur Weitergabe von Kopien:

UrhG § 17 Verbreitungsrecht: "(1) Das Verbreitungsrecht ist das Recht, das Original oder Vervielfältigungsstücke des Werkes der Öffentlichkeit anzubieten oder in Verkehr zu bringen. (2) Sind das Original oder Vervielfältigungsstücke des Werkes mit Zustimmung des zur Verbreitung Berechtigten im Gebiet der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum im Wege der Veräußerung in Verkehr gebracht worden, so ist ihre Weiterverbreitung mit Ausnahme der Vermietung zulässig."

Ob der Urheber oder dessen Erbe dem Kopisten erlaubt hat, das Werk zu bewerben und zu verbreiten, wissen wir nicht. Falls ja, greift Absatz 2: Du darfst das eine Vervielfältigungsstück des Werkes weiterverbreiten, aber nicht vermieten!

Falls nein: Privatkopien dürfen angefertigt werden, aber nur im engen privaten Kreis verbreitet werden, keinesfalls in der Öffentlichkeit (vgl. dazu § 15 Absatz 3)! Ein Gericht urteilte mal, dass die Verbreitung von sechs Kopien eines geschützten Werkes an sechs enge Freunde noch keine Erwerbszwecke erkennen ließe, sinngemäß.

Die Bieter bei ebay sind aber sicher nicht alles deine besten Kumpels ;-). Außerdem können erheblich mehr als sechs Leute das Werk sehen ...

Und falls nun doch § 17 Absatz 2 greift, greift in jedem Fall auch UrhG § 13 Anerkennung der Urheberschaft:

"Der Urheber hat das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk. Er kann bestimmen, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung zu versehen und welche Bezeichnung zu verwenden ist."

Wenn der Urheber also bestimmt hat, dass rechts unten seine Unterschrift zu sehen sein soll, dann darf selbst der legale Kopist diese nicht in der Kopie weglassen!

Gruß aus Berlin, Gerd



hilft Dir das weiter?

Meiner Meinung nach darfst Du es nicht anbieten - Du musst ja die Echtheit ausschließen

http://pages.ebay.de/help/policies/authenticity-disclaimers.html

Anonym131138  10.11.2015, 12:03

In dem Artikel steht bloß drin, dass man Sachen bei denen man sich mit der Orginalität nicht sicher ist, nicht auf Ebay verkaufen kann.

dresanne  10.11.2015, 19:45
@Anonym131138

Repliken auf ebay anzubieten, ist verboten. Das wird wahrscheinlich gleich wieder gelöscht.

Klar darfst du! ABER du musst ganz klar zu erkennen geben, dass es sich eben um ein Replika handelt. Dann ist das kein problem ;)

Natürlich darfst Du das verkaufen. Darfst es nur nicht als Dein Werk verkaufen.