Darf man etwas Illegales stehlen?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Diebstahl ist laut StGB wenn man jemandem eine Sache wegnimmt die einem nicht gehört um sie sich oder einem Dritten anzueignen.

Ein Diebstahl begründet nach deutschem Recht nie Eigentum. Wenn Du als Diebesgut stiehlst, ob es selbst zu behalten, ist es ein strafbarer Diebstahl. Wenn Du es nimmst und dem Besitzer zurückgibst, ist es kein Diebstahl.

Drogen sind im Regelfall Eigentum des Dealers. Selbst wenn Du die klaust, ist es Diebstahl und der Dealer kann Dich deswegen anzeigen.

MasterG91  08.10.2012, 16:08

Meandor hat nur bedingt recht. Die Drogen sind niemals Eigentum des Dealers, da der Besitz verboten und die Eigentumsrechte nur beschränkt nutzbar sind. Gem. § 134 BGB ist ein Rechtsgeschäft, dass gegen ein gesetzliches Verbot verstößt nichtig. Die Eigentumsübertragung des Erzeugers zum Dealer ist also nichtig. Heißt: Eigentümer ist noch immer der Erzeuger.

Meandor hat nur bedingt recht. Die Drogen sind niemals Eigentum des Dealers, da der Besitz verboten und die Eigentumsrechte nur beschränkt nutzbar sind. Gem. § 134 BGB ist ein Rechtsgeschäft, dass gegen ein gesetzliches Verbot verstößt nichtig. Die Eigentumsübertragung des Erzeugers zum Dealer ist also nichtig. Heißt: Eigentümer ist noch immer der Erzeuger. Deine Frage ist tatsächlich in der Literatur sehr strittig und wird stark diskutiert. Es gibt Meinungen, die sagen, dass der Diebstahl von Drogen beim Besitzer nicht strafbar sein kann, da diese nicht dessen Eigentum sind (Da ja nicht vom Eigentümer übertragen). Desweitern sagen diese Meinungen auch, dass der Eigentümer kein schutzwürdiges Interesse gegen Diebstahl hat, da er das ihm zustehende Eigentumsrecht aus § 903 BGB, welches durch § 242 StGB geschützt wird, ja eh nicht ausüben kann wegen § 134 BGB. Ein Interesse dieses zu schützen besteht ferner nicht, da alle Fälle der illegalen Verschaffung von Betäubungsmitteln sowieso nach dem BtMG strafbar sind. Es gibt allerdings auch andere Meinungen, die die Fremdheit der Sache bejahen und auf den Erzeuger als Eigentümer abstellen. Der Diebstahl, sei dann sehr wohl möglich. So insbesondere die Rechtsprechung und der BGH (NJW 2006, 72). Zur Beantwortung deiner Frage. Folgt man dem BGH ist Diebstahl an verbotenen Sachen also durchaus möglich, da sich diese noch immer im Eigentum des Erzeugers befinden. Folgt man einzelnen Meinungen in der Literatur ist dieser nicht möglich, da dieses Eigentum nicht schutzwürdig ist. Meiner Meinung nach ist der Literaturmeinung zu folgen, da Das Unrecht nicht durch Recht geschützt werden darf. Heißt: Das Eigentum des Eigentümers an verbotenen Sachen darf nicht durch § 242 StGB geschützt werden. Dies wäre unbillig!

Diebstahl ist Diebstahl.

Wenn du Dinge stiehlst, die jemand anderer schon dem rectmäßigen Besitzer gestohlen hat, bringst du dich selbst widerrechtlich in Besitz dieser Dinge.

Somit machst auch du dich strafbar und wirst wegen Diebstahls angeklagt.

Wenn dem nicht so wäre, wäre dies ja ein ideales Schlupfloch, um ohne rechtliche Konsequenzen zu stehlen, was das Zeug hält. Quasi aus zweiter Hand.

Wenn du etwas nimmst, was dir nicht gehört, dann ist das strafbar, auch wenn es dem, bei dem es war, nicht gehört hat. Wenn jemand eine Frau entführt und du entführst diese Frau von denen, dann ist das ja auch strafbar.

africaone 
Fragesteller
 30.06.2011, 20:29

eine frau ist aber nichts illegales, soweit ich weiß.:D es geht mir hier um den diebstahl von illegalen sachen (sry für das beispiel mit gestohlenem geld, drogen und illegale schusswaffen hätten wohl besser gepasst9

kappe619  30.06.2011, 21:43
@africaone

Es kommt aber auf das gleiche heraus. nur weil jemand mit irgendetwas etwas illegales gemacht hat, darfst du das nicht auch.

wenn du Gestohlenes stiehlst ist die Fundunterschlagung, da du es bei der Polizei melden resp. abgeben mußt.

Bei Drogendiebstahl, nun, wenn jemand das Zeug klaut und über dem erlaubten Gewicht bei sich hat, erwischt wird, dann 100 Jahre ab in den Knast!

africaone 
Fragesteller
 30.06.2011, 20:30

ja schon klar, dass man, wenn man mit drogen erwisch wird ( egal ob gestohlen oder nicht) bestraft wird, aber kann man FÜR DEN DIEBSTAHL DER DROGEN rechtlichbestraft werden?

allisfine  30.06.2011, 20:42
@africaone

wo kein Kläger, da kein Richter

Der Straftatbestand bleibt Diebstahl - du wirst aber vermeintlich Glück haben, da niemand zur Po-Ei geht und dort sagt: "auweia, meine Drogen sind gestohlen worden."

Hat z.B. jemand die Drogen legal bei sich - sagen wir mal ein Arzt (Morphium o.ä.) und jemand nimmt ihm sein Täschchen weg, dann ist derjenige dran, da hier sicherlich angezeigt wird.

africaone 
Fragesteller
 30.06.2011, 20:48
@allisfine

danke, das wollt ich hören, leider kann ich diese antwort nicht als hilfreichste auszeichen.

derfishdl  30.06.2011, 21:15
@africaone

Hab ich das jetzt richtig verstanden? Der Arzt hat zum Beispiel Morphium legal mit sich geführt, und jemand stiehlt ihm das... Das ist Diebstahl. Ist ja klar...

Aber wo kommt denn da der erste Diebstahl in's Spiel? Hat dieser Arzt das Morphium vorher auch schon gestohlen? Falls nicht, ist das Ganze doch keine Antwort auf die Frage.

Und falls doch, ist es völlig unerheblich, ob das ein Arzt ist oder sonst jemand. Gestohlene Dinge bleiben gestohlene Dinge. Ob man als Arzt nun Morphium legal mit sich führen darf oder nicht.

africaone 
Fragesteller
 30.06.2011, 21:19
@derfishdl

es geht mir jetzt nicht um den arzt, der legal morphium mit sich führt. mir geht es einzig und allein um den junkie, der cannbis, kokain oder heroin ILLEGAL mit sich führt. wenn man jetzt dem junkie seine drogen stehlen würde, ob das dann strafbar wäre, das war meine frage.

derfishdl  01.07.2011, 09:11
@africaone

Aaach so.. ja. ;-) Okay.. Wie ich schon in meiner Antwort zu der Frage sagte: Diebstahl ist Diebstahl. Egal wem man was stiehlt.