Darf ich zum Beispiel eine KI nehmen und mit dieser dann Bilder bearbeiten und diese Dienstleistung auf Fiverr verkaufen?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Es ist nicht untersagt und nicht illegal und nicht kriminell, eine legale Dienstleitung anzubieten und durchzuführen.

Von Vorteil ist es dabei, wenn die angebotene Dienstleitung nur dazu dient, die legale Herstellung und / oder die legale Verbreitung eines Produkts zu unterstützen.

Wenn ich aber anbiete, "Ich bearbeite legal urheberrechtlich geschützte Werke, damit du sie illegal verbreiten kannst", sieht es schon wieder schlechter aus.

Problem Nr. 1: Du bietest an, das urheberrechtlich geschützte Werk X von Urheber Y für Auftraggebern Z zu bearbeiten.

Dann muss das zu bearbeitende Vervielfältigungsstück des urheberrechtlich geschützten Werkes zunächst legal erworben werden. Denn ein Runterladen aus dem Internet oder ein Abknipsen im Museum ist für gewerbliche Zwecke zumeist nicht statthaft, schreibt UrhG § 15 Allgemeines, trotz der Ausnahmeregelung in UrhG § 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch.

Problem Nr. 2: Du weißt - oder du wirbst sogar damit -, dass dein Kunde deine § 23 Bearbeitungen und Umgestaltungen des urheberrechtlich geschützten Werkes ohne "Einwilligung des Urhebers des bearbeiteten oder umgestalteten Werkes veröffentlicht oder verwertet" (s. ebenda).

Das wäre nur zulässig, wenn es sich um eine § 24 Freie Benutzung handelte. Zum Unterschied siehe Was ist eine freie Benutzung?

Eine Bearbeitung mit einer Software kann eine freie Benutzung darstellen, tut es in der Regel aber so wenig wie ein Durchlaufen einiger automatischer oder sogar simpler händischer Bearbeitungsschritte mit einer Software wie Photoshop.

Bislang wurden Werke der bildenden Künste im Sinne von UrhG § 2 Geschützte Werke aber nicht als solche gewertet, wenn sie von Tieren oder von Maschinen geschaffen wurden, weil Absatz 2 ebenda verlangt:

(2) Werke im Sinne dieses Gesetzes sind nur persönliche geistige Schöpfungen.

Ob sich daran im Zuge der Fortentwicklung von Maschinen mit künstlicher Intelligenz etwas ändern wird oder schon geändert hat, kann ich noch nicht beurteilen.

Gruß aus Berlin, Gerd

MichaelWeber570 
Fragesteller
 10.02.2021, 12:04

Danke, aber was ist wenn ich einfach dazu schreibe das man nur die Bilder zu mir schicken darf wenn man auch die Rechte am Bild hat und diese auch mir jetzt borgt.

Bilder bearbeiten darfst du nur dann, wenn derjenige mit den Urheberrechten das erlaubt.

Wenn du im Auftrag des Urhebers gegen Entgelt sein Bild bearbeitest, dann wird das in dem Falle (KI) wohl eher gewerbliche Tätigkeit sein als künstlerische Tätigkeit, also brauchst du (in Deutschland) vorher eine Gewerbeanmeldung.

Hi,

das Problem ist "verkaufen."... Damit verletzt Du ein Copyright. Die klaust damit Wissen.

Ich kenne z.B. die legendäre Farcryengine. Wurde auch für Crysis und andere genutzt.

Da haben ganz viele Programmierer 3 Jahre zusammengearbeitet, um so ein Ding hinzubekommen.

https://de.wikipedia.org/wiki/CryEngine

Wie Du sehst steht diese Engine sogar auf Wikipedia.

Du bekommst großen Ärger gegen eine 100 Millionen Firma.

Mario

Kommt wohl drauf an, ob du die Rechte daran besitzt und wie die Nutzungsbedingungen sind. Oft ist kommerzielle Nutzung untersagt.

Außerdem ist die Sache mit KIs in der Bildbearbeitung oft, dass man viel händisch nachbessern muss.

Und wenn du die Photoshop Neural Filter meinst, die funktionieren aktuell oft eher schlecht als recht.

Hast du diese KI denn bzw funktioniert es ansatzweise? Ich tippe ganz klar auf nein ;)

Aber klar könntest du das als Dienstleistung verkaufen wenn du es hättest.