Darf ich Taschenmesser aus den Niederlanden einführen?
Ich war heute in Holland und habe dort auf einem Dampflokfest in eine Souveniershop winzig kleine Taschenmesser gesehen (max. 5cm eingeklappt). Ich habe mir keines gekauft, da ich mit den Einfuhrbestimmungen für Messer nicht wirklich firm bin. Was muss man da beachten? Dürfte ich ein solches messer einführen?
PS: Im Zug zurück nach Deutschland waren zwei Männer in normaler alltagskleidung, die im laufe der Fahrt an mehreren Personen rum fummelten und mit Handschuhen bei mehreren Personen in den Rucksäcken rucksäcken rumwühlten und sich bei einigen Leuten die Personalausweise zeigen ließen. Hätte ich das melden können oder waren das die wegen G20 angekündigten, verstärkten Grenzkontrollen? Ich hätte denen jedenfalls nur was gezeigt, wenn die einen Dienstausweis vorgezeigt hätten (echte beamte müssen den nämlich auf Verlangen jedem Staatsbürger vorzeigen), denn ich will mich vor Trickbetrügern schützen. Die sind mir auf der Streck Landgraaf (NL)-Eygelshoven Markt (NL)-Herzogenrath (D) aufgefallen.
3 Antworten
Die einzigen messer die du nicht einführen darfst sind seitlich öffnende Springmesser mit einer Klingenlänge von über 8,5 cm, nach vorne öffnende Springmesser (OTF) und Balisongs (Butterflys) mit einer Klingenlänge von über 41mm.
Ich bin mir sicher dass es Zivilbeamten waren, ich würde mir aber auch den Dienstausweis zeigen lassen.
Sorry, ich vergaß Fallmesser zu erwähnen, die sind in Deutschland auch verboten.
Da gibt es keine Bestimmungen.
Messer sind in den allermeisten Fällen Werkzeuge. Sind sie als Waffen eingestuft (z.B. Dolche) dann musst du mind. 18 sein und das Messer in einem verschlossenem Behältnis transportieren.
Nur Messer, die in Deutschland verboten sind (z.B. Butterflymesser, Faustmesser, Fallmesser, Springmesser die nach vorn öffnen, Springmesser, die seitlich öffnen und Klingen länger als 8,5 cm aufweisen) darfst du nicht einführen.
Normale Taschenmesser sind vor dem Gesetz nichts anderes als die Schuhe die du trägst. Gegenstände des Alltags.
Ein klassisches Taschenmesser ist kein verbotener Gegenstand! Insofern kannst du ein solches durchaus nach Deutschland mitbringen!