Darf ich Schloss einfach tauschen?

12 Antworten

DAs darfst Du jederzeit, Du musst nur beim Auszug wieder das Originalschloss einbauen und die Schlüssel dazu abgeben. Das neue Schloss kannst Du dann mitnehmen.

Nur der "Mieter" darf bestimmen, WER einen Schlüssel zu seiner Wohnung besitzt laut Gesetz!

Darfst Du auf jeden Fall.

Dein Vermieter hat auch keinen Anspruch auf einen Schlüssel zu Deiner Wohnung. Für Notfälle solltest Du ihm lediglich mitteilen, wo er einen Schlüssel bekommen kann, damit nicht eines Tages wegen eines Notfalls das Schloß aufgebrochen werden muß.

Ich kenne mich im Mietrecht verhältnismässig gut aus, war Hausverwalter. Mir, als auch den Vermietern stand kein sog. "dritter" Schlüssel zu. Das Schloss gehört zur Wohnungstüre, diese zu der von Dir gemieteten Wohnung. Schade :-) für den Vermieter. §§ oder Gesetzestexte darf ich Dir hier nicht nennen. Tausche das Schloss aus und merke was kommt. Ein Kündigunsgrund ist das keinesfalls.

Eigentlich lassen vernünftige Vermieter , bei einer Neu Vermietung , aus Sicherheitsgründen für den Neu Mieter , ein neues Schloss einbauen. Also , das eigene eingebaute Schloss verliert an Wert . Einfach mit dem Vermieter reden, ob das Schloss drin bleiben darf.

Bei einem begründeten Verdacht dieser Art eigentlich immer.