Darf ich noch was dazu verdienen?

10 Antworten

Laut der minijob-zentrale.de gilt folgendes:

Hat Ihr Minijobber eine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung, kann er daneben nur einen 450-Euro-Minijob ausüben. Nimmt er später noch einen oder mehrere 450-Euro-Jobs auf, werden diese mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet und sind mit Ausnahme der Arbeitslosenversicherung in der Regel versicherungspflichtig.

https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/01_Entgeltgrenze/node.html

https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/04_mehrere_beschaeftigungen/node.html

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

2x bringt dir nichts weil das dann steuerpflichtig wird. Letztendlich mußt du auf deinen Arbeitsvertrag beachten, da gibts häufig Einschränkungen bei Volzeitjobs und solltest insgesamt nicht mehr als 48 Std. wöchentlich arbeiten.

Erstmal im Arbeitsvertrag nachlesen was dort zum Thema Nebentätigkeit steht.

Bei einem Nebenjob darf die wöchentliche Höchstarbeitszeit von derzeit 48Stunden nicht überschritten werden, ebenfalls gelten die gesetzlichen Ruhefristen. Während deines Urlaubs darfst du deine Nebentätigkeit nicht ausüben.

Eine Nebentätigkeit ist solange steuerfrei solange sie auf 450€ Basis vergütet wird, bzw. 5400€ im Jahr nicht überschreitet, jeder weitere Euro wird versteuert und das meist in der schlechtesten Steuerklasse.

Also, wenn dein AG dir die Erlaubnis für eine Nebentätigkeit erteilt spricht rein gesetzlich nichts gegen eine geringfügige Beschäftigung neben deinem Hauptjob.

Natürlich darfst du noch 450 € nebenbei als Minijob verdienen. Aber 450 € ist die max. Obergrenze oder max. 5400 € im Jahr. Du darfst auch mehr im Monat verdienen, wenn du dafür im anderen Monat weniger hast und die max. 5400€ im Jahr nicht überschreitest. Wie oft das allerdings möglich ist, weiß ich nicht. Zweimal mit Minijob geht mit absoluter Sicherheit nicht.

Du kannst es dann als Zweitjob, aber voll versteuert (glaube Steuerklasse 6, bin aber nicht sicher). Aber wie willst du das zeitlich schaffen??? Hauptjob, Minijob und Zweitjob? Den Zweitjob würde dein Hauptarbeitgeber denke ich mit ziemlicher Sicherheit nicht zustimmen. Minijob darf er dir nur verbieten, wenn es bei ihm deine Arbeitsleistung schmälert oder du im Konkurrenzbetrieb arbeitest.

Hilfe946 
Fragesteller
 27.11.2019, 20:51

Ich hätte eine Stelle wo ich bei einen Minijob 15 Euro bekomme wären also nur 30 Stunden im Monat da ich Samstag frei habe ist es kein Problem und das andere dachte ich an einen Sonntag der zweite ist aber nicht so wichtig hat mich nur interessiert danke

Topses  27.11.2019, 20:53
@Hilfe946

Dann mach doch den Minijob. Der zweite lohnt sich nicht, da es sozial- und steuerpflichtig ist und zwar (glaube ich) Steuerklasse 6, also die mit den meisten Abzügen. da wird nicht viel übrigbleiben, zumindest nicht so viel dass es sich lohnt.

Hilfe946 
Fragesteller
 27.11.2019, 20:59
@Topses

Okay danke

Neben einem Hauptjob kannst Du maximal einen Nebenjob ohne "Abgaben" ausüben. Ein weiterer wäre dann sozialversicherungs- u. steuerpflichtig.

Hilfe946 
Fragesteller
 27.11.2019, 20:52

Danke