Darf ich mehr Stundenlohn verlangen?

6 Antworten

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Hallo, geh zum Chef und sage das Du Anspruch auf den Mindestlohn in Höhe von 8,50 € hast. Er wird unsachlich werden und rumschreien. Lass dich nicht beeindrucken. Wenn Du das überlebst gehst Du mit der zu niedrigen Lohnabrechnung zum Zollamt. Die sind zuständig. Mache tägliche Stundenaufzeichnungen. Gruß, Peter

Na ja, die Wahrscheinlichkeit wird fast bei 100% liegen, dass Du dann mal dort gearbeitet hast!

Also auf Anhieb hätte ich nur eine Idee. Anonymen Hinweis an den Zoll geben. Die prüfen Schwarzarbeit und ob die aktuellen Gesetzgebungen, hier also die Bezahlung, eingehalten werden.

Ja, um Deine Frage zu beantworten, natürlich hast Du Anspruch auf 8,50 € die Stunde.

sleepy55  04.01.2015, 16:41

Da wird es nicht schwer sein, herauszubekommen, wer den Arbeitgeber denunziert hat (die Neue!) und das ist dann ganz übel. Das würde ich bestimmt nicht machen.

alarm67  04.01.2015, 16:57
@sleepy55

Ist ja nur eine Idee/ein Vorschlag. Alternativ zum Chef ansprechen, was eventuell ja auch den Verlust des Jobs bedeutet.

Was/wie die Fragerin mach, muss diese selbst entscheiden. Wir kennen schließlich die Personen nicht!

Und nein, nur weil der Zoll aufschlägt, heißt es nicht automatisch, die neue war es, blödsinn.

Kann die Konkurenz gemacht haben, kann auch eine allgemeine Überprüfung seitens des Zolls sein, ...... gibt da viele Möglichkeiten!

Wenn du es haben willst, dann musst Du es sagen, egal ob unbeliebt oder nicht. Was sollen wir Dir anderes sagen?

Hast Du nach dem 01.01.2015 die Arbeit aufgenommen? Hast Du einen schriftlichen Arbeitsvertrag über 450€ und einer gewissen Stundenzahl gemacht? Wenn Du auf 450€ arbeitest, musst Du auf die Stundenzahl acht geben, damit Du nicht über 450€ Brutto bekommst, sonst hast Du Netto weniger! Warte, bis Du Deine erste Lohnabrechnung bekommst. Der AG MUSS über Deine realen Arbeitsstunden Buch führen, der Dienstplan gilt dafür nicht.

hallo Lileyna20 - du hast Anspruch darauf, außer du warst Langzeitarbeitslos. Wenn der Chef nicht von sich aus zahlt, kannst du eigentlich nur auf eine (anonyme) Beschwerde bzw Anzeige beim Hauptzollamt deiner Stadt (Finanzkontrolle Schwarzarbeit) zurückgreifen, sonst bist du wohl deinen 3 Tage alten Job schnell wieder los. Heb dir auf jeden Fall deine Lohnabrechnungen sehr gut auf, dann kannst du später, nach Ablauf deiner Probezeit, Rückforderungen ab 1.1.2015 stellen.