Darf ich Markenprodukte/Produkte im Internet verkaufen, wenn ich diese von einen Lieferer bekomme?

3 Antworten

Natürlich darfst du Ware, die dein rechtmäßiges Eigentum ist jederzeit verkaufen - das kann dir, abgesehen von bestimmten Ausnahmen, niemand verbieten.

ABER:

Du darfst ohne ausdrückliche Erlaubnis weder Markennamen noch fremde Bilder und Texte verwenden!

Selbst wenn du eigene Fotos machst, könnte bei gewerblicher Verwendung das erkennbare Logo problematisch sein.

dandy100  09.02.2016, 11:51

Augenblich mal, so einfach gehts nicht - auch dein Eigentum kannst nicht im großen Stil verkaufen, dafür braucht man einen Gewerbeschein - und da es sich um Markenware handelt, eine Lizenz zum Verkauf. Adidas vertreibt seine Produkte ausschließlich über lizensierte Händler

Georg63  09.02.2016, 14:30
@dandy100

Wenn es um Handel geht, braucht man natürlich ein Gewerbe - das war nicht die Frage.

Verkaufen darf man alles, was nicht gesetzlich eingeschränkt ist.

Eine Lizenz braucht er nicht für die Waren, sondern für die Nutzung von Bildern und Markenzeichen.

Wenn er einfach nur schreibt, er verkauft Sportschuhe in pink Größe ... dann kann Addidas nicht verbieten.

Natürlich ist das Geschäft so nicht möglich, da niemand entsprechende Preise bezahlen wird, wenn die Marke nicht genannt wird und auch die Beschaffung der Waren zumindest im Hinblick auf den Einkaufspreis problematisch wird.

Du braucht zunächst mal eine Gewerbeanmeldung und musst Dich dann selbstverständlich  bei Adidas um eine Lizenz bemühen, die auch kostenpflichtig ist. Adidas vergibt Lizenzen allerdings sehr sparsam und gibt ohne eine Gewerbeanmeldung keine weiteren Auskünfte über die Kosten.

Wenn Du das ohne Lizenz machst, kriegst Du eine Klage an den Hals, die sich gewaschen hat.

AalFred2  09.02.2016, 11:17

Warum benötigt man eine Lizenz, um Adidasprodukte zu verkaufen? Er will sie ja nicht produzieren.

dandy100  09.02.2016, 11:48
@AalFred2

Auch zum Verkauf braucht man eine Lizenz, große Markenhersteller erlauben den Vertrieb ihrer Waren ausschließlich lizensierten Händlern - es wär ja sonst nicht nachvollziebar über welche dunklen Kanäle die Ware schwarz verkauft werden könnte - im Hinterhof und steuerfrei oder so....

AalFred2  09.02.2016, 12:01
@dandy100

Welches Recht gestattet es denn den Markenherstellern den Weitervertrieb in Deutschland zu untersagen, wenn sie hier schon vertreten sind? Da bin jetzt aber mal gespannt.

dandy100  09.02.2016, 12:17
@AalFred2

Ein Hersteller hat logischerweise das Recht, sich auszusuchen, wem er seine Waren verkauft. Die von im akzeptierten Händler erhalten eine Erlaubnis/Lizenz, und jeder Käufer, der diese Händlerware weiterverkaufen will, muss ebenfalls eine Lizenz erwerben - sonst wäre jedem Diebstahl, Hehlerei und Schwarzmärkten Tür und Tor geöffnet.

Die großen Markenhersteller verfolgen deshalb sehr genau vor allem onlineshops, wo es manchmal schwer nachvollziehbar ist, wer hinter dem Vertrieb  sitzt.

Was Lizenzen sind, und welchen Sinn sie haben, dürfte doch aber eigentlich jedem bekannt sein - was sollen diese Fragen?

"adidas betreibt ein selektives Vertriebssystem, in dem adidas-Produkte nur über autorisierte Händler an Endkunden verkauft werden dürfen"

http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Meldung/DE/Pressemitteilungen/2014/02_07_2014_adidas.html

AalFred2  09.02.2016, 12:23
@dandy100

In deinem ganzen Post finde ich jetzt das Gesetz nicht, welches Markenherstellern gestattet, den Weiterverkauf ihre Waren zu untersagen. Wo steht das?

dandy100  09.02.2016, 12:35
@AalFred2

Hast Du den Artikel nicht gelesen!

Langsam wirds mir zu dumm - für einen absolut logischen Vorgang, werde ich hier keine Gesetze zitieren, dass jeder das Recht hast, sich auzusuchen, wem er seine Ware verkauft und auch überwachen darf, an wen sie weiterverkauft werden, ist sowas von logisch, logischer gehts gar nicht.

Es gibt jede Menge Gesetze bezüglich Markenschutz, Lizenzhandel Schwarzhandel, Schutz vor Hehlerei usw.

Such sie Dir selber zuammen!

Ständig zu widersprechen, weil man nicht zugeben kann, dass man sich irrt und überhaupt keine Ahnung hat, ist übrigens ziemlich armselig

AalFred2  09.02.2016, 12:44
@dandy100

Es gibt schlichtweg kein solches Gesetz. Sobald ich ein Produkt erworben habe, bin ich in der in dieser Hinsicht freien Marktwirtschaft Deutschlands frei, damit zu tun, was ich will. Auch es weiterzuverkaufen. Davon dass du deine Behauptung hier laufend wiederholst, wird sie nicht richtiger. Und logisch ist sie schon gar nicht, sondern nur falsch.

dandy100  09.02.2016, 12:51
@AalFred2

Markengesetz - selberlesen und für die Logik Verstand einschalten

Georg63  09.02.2016, 14:39
@dandy100

Dieses Markengesetz verbietet nur die Verwendung von Markenbezeichnungen ohne Lizenz. Der Handel selbst wird nicht verboten.

Wenn man also einen Großhändler findet, der einem die Waren verkauft ..... und Kunden, die ohne Markennennung kaufen .... dann wird Addidas den Großhändler mit einem Lieferstop bedrohen .... aber rein rechtlich gibt es kein Handelsverbot.

Und was du da über Diebstahl, Schwarzmarkt etc. faselst ist einfach nur unzutreffend.

dandy100  09.02.2016, 15:06
@Georg63

Der Sinn einer Lizenz ist es, zu verhindern, dass ein Großhändler die Ware einfach an irgendjemanden weiterverkauft, der sie dann z.B schwarz, also ohne Gewerbeschein anbietet - genau deshalb bekommt man ohne Gewerbeschein auch keine Lizenz und darf Waren eines Großhändlers nicht einfach weiterverkaufen.

Selbstberständlich schützt die Lizenz auch vor Hehlerei - die Lizenz ist der Nachweis, die Ware auch tatsächlich auch von einem Händler erworben zu haben und nicht auf der Strasse gefunden oder geklaut zu haben

Durch Lizenzen lassen sich der legale Verkauf und Weiterverkauf, sowie der Weg einer Ware zurückverfolgen .

Das ist kein Gefasel sondern der logische Hintergrund der Bestimmungen des Markenrechts - und wem das intellektuell zu hoch ist, tut mir leid

..und jetzt möchte ich mit diesem dummen Fragen in Ruhe gelassen werden und werde auch nicht mehr weiter antworten.

AalFred2  09.02.2016, 19:43
@dandy100

Du laberst und laberst und laberst und es bleibt einfach Unsinn. Es ist schon ganz schön dummdreist, solchen Blödsinn zu behaupten, jeglichen Beleg schuldig zu bleiben und dann die Leute, die im Gegensatz zu dir wissen, wovon sie reden und sich im Gesetz auskennen, so anzumachen. Wenn du auch nur den Hauch einer Ahnung hättest, hättest du ja entspannt, den entsprechenden § nennen können und uns damit den Wind aus den Segeln nehmen. Da ein solcher § nicht existiert, verlegst du dich eben auf Gelaber. Das ist allerdings ziemlich durchsichtig.

Laß Dich nicht auf Hehlerei ein !!!

MarkenRechtler 
Fragesteller
 08.02.2016, 12:57

Wie jetzt?

lupoklick  08.02.2016, 13:00
@MarkenRechtler

Sei bitte VORSICHTIG !!!

Unwissenheit würde Dich nicht vor Strafe bewahren....