Darf ich im Praktikum das Gelände während der Pausen verlassen?

9 Antworten

Die Berufsgenossenschaften definieren die ganz klar.

Wenn du das Firmengrundstück verläßt um dir etwas zum Essen und trinken für die Pause zu kaufen dann bist du auf den Hin und Rückweg über die BG abgesichert. Das gilt aber nur bis zur Tür der Gaststätte,Imbiss oder laden. Da drin bist du nicht versichert.

Hier gilt immer der direkte Weg, genau wie der Arbeitsweg zu sehen.

Wenn du nur einen Spaziergang machen willst bist du außerhalb des Firmengeländes nicht mehr versichert.

Selbst wenn du in der Firma in deiner pause ein Nickerchen machst und dir passiert ein Unfall wärst du versichert. Solange du einen pausenraum oder einen extra eingerichteten Raum dafür verwendest ;)

Nutzt du die Pause um z.B. dein Fahrrad zu reparieren und verletzt dich dabei, egal ob auf den Firmengelände oder nicht, hast du keinen Versicherungsschutz.

Versicherungsschutz während des Praktikums  

Da die Betriebspraktika eine schulische Pflichtveranstaltung sind, ist jede/r Schüler/in außerhalb der Schule versichert, wenn ihm/ihr beispielsweise im Betrieb oder auf dem Arbeitsweg ein Unfall passiert. Aber Achtung! Abstecher zum Schnellimbiss oder Café fallen nicht unter den Versicherungsschutz. Der/die Schüler/in muss zum Erlangen des vollen Versicherungsschutzes unmittelbar nach Ende des täglichen Betriebspraktikums nach Hause gehen. Hinweis: Eltern können für ihr Kind eine private Unfallversicherung abschließen, die dann eingreift und die ansonsten bestehende Versicherungslücke schließt.

Quelle: Agentur für Arbeit.

Ich denke mal, das gilt auch für die Pausenzeiten.

Lass dir doch von deinen Eltern eine Einverständniserklärung ausstellen, dass du während der Pause das Firmengelände verlassen darfst.

Dann ist dein Praktikumsbetrieb während dieser Zeit aus der Verantwortung raus.

schalkeattacke  22.10.2015, 13:04

Du das ist nicht ganz richtig :) Ich habe es gelernt. der direkte Weg zum Imbiss ist mitversichert nur nicht wenn man dort reingeht...immer bis zur Tür :)

Wenn dir der Betrieb das verbietet, darfst du das nicht. Ende. Der Chef hat IMMER recht. Und du bist tatsächlich nicht versichert, vor allem als Praktikant kann das für deinen Arbeitgeber ziemlich Probleme geben, wenn was passiert. Bei Auszubildenden ist die Sachlage etwas andres, das liegt auch an deinem Alter.

Lokicorax  22.10.2015, 23:44

Nö - das ist kompletter quatsch!

Hoi.

Das sind grundsätzlich zwei Aspekte.

Den Versicherungsschutz behälst du, wie schalkeattacke richtig schrieb, je nach dem, was du in der Pause machen willst.

Auch wenn du minderjährig bist und der Arbeitgeber eine besondere Aufsichtspflicht hat - einsperren darf er dich nicht. 

Ciao Loki

Also eigentlich darf dir der Arbeitgeber nicht vorschreiben, was du in DEINER Pause machst. Allerdings würd ich das natürlich vorher nochmal genau absprechen. Nicht dass das Ganze dann auf das Arbeitsklima fällt ;)

BalTab  22.10.2015, 13:13

Schlecht geraten.