Darf ich ein geschütztes Logo als Aufkleber erstellen lassen, um es privat zu nutzen?

4 Antworten

1. Natürlich darf ich, rein Privat, das Logo von Apple, oder BMW, drucken, sticken, oder sonst etwas produzieren lassen und die bei mir aufhängen, egal, ob im Bad, oder im Auto.

2. Finger davon, egal ob mit Gewinnerzielungsabsicht, oder ohne. So etwas geht nur mit Genehmigung.

3. wäre m.E. auch schon gewerblich. 

4. Ist auch keine eigene private Nutzung mehr.

Wenn du ein geschütztes LOGO ohne genehmigung des Urhebers vervielfältigst, ist es eine Urheberrechtsverletzung.

Alles was du dann damit anstellst, fällt mit dadrunter.

Also frage vorher bei dem urheber nach und lass dir schriftlich die Genehmigung geben.
Dann kannst du es in Auftrag geben.

2. und 3. gehen eigentlich nie.

Beim Rest kann  man es nicht sagen. Kommt drauf an, was das für ein Logo ist. Und ob es wirklich geschützt ist (oft gibt es für Logos keinen Urheberschutz) und wenn, wie es geschützt ist.

zu 1: kein problem

ansonsten Rest nicht erlaubt