Darf ich dieses Messer mit mir führen oder ist es komplett verboten?
Eine kurze Frage:
Darf ich dieses Messer (siehe Bild) hier in Deutschland mit mir führen??...
entweder in einem verschlossenen Behältnis(Rucksack etc) oder einer dafür gefertigten Tasche?... Natürlich nicht sofort zugänglich und sichtbar ??
...oder ist das von vornherein in Deutschland verboten (aufgrund der Form oder dem Fingerring)
Danke schonmal für die Antworten
9 Antworten
Also solange du das messer nur mitführst in deiner tasche und die klingenlänge nicht länger als die breite deiner handfläche ist ist dieses messer legal mitzuführen aber ich rate dringend davon ab es permanent mit dor zu führen denn solltest du in irgend etwas verwickelt werden wie eine schlägerei und du das messer nur dabei hast ist dies in dem moment wo dieses messer bei dir ist im schlimmstem falle eine gefährliche Körperverletzung
Das würde nix bringen egal wo im rucksack falls es zu einer schlägerei oder einem handgemängel kommt gilt das dann als gefährliche Körperverletzung ich sprech aus erfahrung saß letzte woche wegen so ner nummer noch vor gericht
"sogesehen" nur für dich.
Interessiert aber einen Richter nicht - der sagt "nicht verschlossenes Behältnis " und kassiert das Messer ein und verhängt ein Lehrgeld..
solange du das messer nur mitführst in deiner tasche und die
klingenlänge nicht länger als die breite deiner handfläche ist ist
dieses messer legal mitzuführen
Die Legende von der Handbreitregel stirbt anscheinend nie.
Bei dem Messer handelt es sich um ein Karambit. Das gilt seit einigen Jahren in Deutschland als Waffe und fällt somit unter das Führungsverbot nach § 42a Absatz 1 Nr. 2 Waffengesetz.
Es war schon wochenlang ruhig mit dieser dümmlichen Handbreitregel aber dann kommt doch wieder einer irgendwo hervorgekrochen..
Wie bescheuert muss man sein um sowas zu glauben oder sogar zu verbreiten? - Dümmer gehts wirklich nicht, da haben die Kindergartenkinder ja mehr Ahnung und Vorstellungsvermögen...
Karambit = Waffe
Besitz erst ab 18, darunter gar nicht!
"Führen" gar nicht, wenn, dann "transportieren" - Das bedeutet in einem abgeschlossenen Behältnis (Rucksack, Tasche, ect..)
ist in der öffentlichkeit verboten
das heißt wenn die Bul... ääh... "Polizisten" bei mir Zuhause sowas finden is das egal ? ^^
Der Besitz ist ab 18 erlaubt, aber führen darf man es nicht. also zuhause bei dir is es erlaubt
Genau - Wenn man 18 ist und die Polizei findet so etwas bei einen Vollpf... ääh... Eigentümer, dann ist das legal!
Karambit =Blankwaffen
Blankwaffen dürfen erst ab 18 Jahren Erworben werden.
Unterliegt dem Führverbot (Paragraph 42a).
Transport nur in einem Verschlossenen Behältnis.
In der BRD frei ab 18 Jahren zu erwerben.
Karambits gelten in Deutschland seit ein paar Jahren als Waffen im Sinn des Waffengesetz. Die Einstufung als Waffe hat übrigens nichts mit der Klingenlänge zu tun und schon gar nichts mit der Breite der Handfläche.
Der Besitz ist erlaubt, wenn man mindestens 18 ist, das Führen ist verboten (§ 42a Absatz 1 Nr. 2 Waffengesetz).
Transportierenn in einem verschlossenen Behältnis ist erlaubt.
Ich möchte das messer lediglich haben, um es zu haben XD ... ich hab nicht vor es andauernd mit mir zu führen... und wenn dann wäre es ganz unten in meinem Rucksack... also sogesehen ja in einem geschlossenen Behältnis