Darf ich die mitgemietet EBK durch eine neue eigene ersetzen?

4 Antworten

Wie sieht den der Keller in Bezug Feuchtigkeit aus? In einem trockenen Keller kannst du die alte Küche natürlich jahrelang lagern.

Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass du weiterhin den Schrott des Vermieters verwenden mußt. Persönlich würde ich mir also die neue Küche kaufen und die alten Teile "fachgerecht" einlagern.

1. Die alte Küche ist Eigentum des Vermieters. 2. Der Vermieter muss dir eine funktionsfähige Küche zur Verfügung stellen (Defekte Teile reparieren oder austauschen) 3. Leg ihm ein Schreiben vor, das dich ermächtigt, die kompkette EBK zu entsorgen. Wenn er nicht unterschreibt, bleibt dir bloss Punkt 2.

Ob das dem Vermieter passt oder nicht, es ist dein Recht so zu verfahren wie von dir hier dargelegt. Es ist schließlich deine Wohnung, du bist deren Besitzer. Allein du entscheidest über die Möblierung bzw. Ausstattung. Lediglich beim Auszug müsstest du den Zustand bei Mietbeginn wieder herstellen. Fragen musst du nicht und brauchst keine Erlaubnis.

Wenn du die Einbaukücher ohne Rücksprache austauschst, geht sie in das Eigentum des Vermieters über und du zahlst diese selbst angeschaffte Küche über die Miete weiter.

albatros  27.07.2015, 20:11

So nicht, wenn die alte EBK bei Auszug wieder reingestellt wird, und das genau hat die Mieterin vor.