Darf ich den Anwalt der Gegenseite selber kontaktieren?

6 Antworten

Den Anwalt kannst du kontaktieren, das ist nicht verboten. Aber du solltest dir dabei über zwei Dinge bewußt sein.

Erstens ist der gegenerische Anwalt weder interessiert noch verpflichtet, dir irgend welche juristischen Dinge zu erklären oer zu rechtfertigen. Das ist nicht seine Aufgabe. Erwarte also keine Antwort, wenn deine Frage in solch eine Richtung gehen sollte. Der Anwalt will einzig und allein eine Lösung im Sinne seines Mandanten erzielen. Sollte hingegen eine außergerichtliche Einigung möglich sein, könnte man darüber vielleicht verhandeln.

Und zweitens wird dein Anwalt vorsichtig formuliert alles andere als begeistert sein. Er hat einen Plan, wie er dir helfen will, und mit einem Anruf bei der Gegenseite könntest du unter Umständen den Plan zunichte machen oder zumindest erschweren. Gerade in einem Telefonat ist ganz schnell etwas gesagt, was dir die Gegenseite nachher zu deinen Ungunsten auslegen kann.

Du solltest dich daher lieber entscheiden, entweder deinem Anwalt das Mandat zu entziehen und dich selber um die Angelegenheit zu kümmern, oder du machst nichts ohne Absprache mit deinem Anwalt.

Du kannst auch selber Kontakt aufnehmen. Anwälte freuen sich immer darüber, wenn sie plötzlich mit unfähigen Laien zu tun haben, macht deren Job einfacher.

Das in sinnlos. Du kannst den gegnerischen Anwalt nicht "überzeugen" denn der ist parteiisch.

Verboten ist es jedoch nicht

Kann natürlich sein das dein Anwalt dann sein Mandat niederlegt, da du ihn je hintergehst

Du willst also durch dein Handeln das Risiko eingehen, die Strategie deines Anwaltes zu untergraben und damit den Prozesserfolg infrage stellen?

Du wirst Dich dann vermutlich wundern, dass Du die juristische Auseinandersetzung verloren hast. Dann waren die Kosten für Deinen Anwalt wirklich aus dem Fenster geworfen.

Tolle Idee!