Darf ich auf einem gedrosselten Roller jemanden mitnehmen?

4 Antworten

Hallo Penisbanane,

mit der Prüfbescheinigung für Mofas, die übrigens seit dem 01.01.2017 "Ausbildungs- und Prüfbescheinigungen für Mofas und zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 25 km/h" heißt, darfst Du folgende Fahrzeuge Führen: 

  • 1. einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor – auch ohne Tretkurbeln –, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt (Mofas); besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen jedoch angebracht sein,
  • 1b. zweirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L1e-B und dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klassen L2e-P und L2e-U nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a und b der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52), wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn auf höchstens 25 km/h beschränkt ist,

Bereits vor 4 Jahren am 19.01.2013 wurde der von mir fett dargestellte Gesetzestext der Fahrerlaubnisverordnung hinzugefügt. Und bereits seit diesem Datum darf man mit der Prüfbescheinigung / Ausbildungsbescheinigung auch zweisitzigen Fahrzeuge Führen und auch dementsprechend eine zweite Person mitnehmen.

Zwar steht in vielen Fahrzeugpapieren, dass es sich um ein Einsitziges Fahrzeug handelt, aber es gibt keine Vorschrift, die es verbietet mehr Personen als in den Fahrzeugpapieren angegeben zu transportieren. Die StVO besagt nur:

§ 21 StVO - Personenbeförderung
(1) In Kraftfahrzeugen dürfen nicht mehr Personen befördert werden, als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind. Abweichend von Satz 1 dürfen in Kraftfahrzeugen, für die Sicherheitsgurte nicht für alle Sitzplätze vorgeschrieben sind, so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht in Kraftomnibussen, bei denen die Beförderung stehender Fahrgäste zugelassen ist. Es ist verboten, Personen mitzunehmen
  1. auf Krafträdern ohne besonderen Sitz,
  2. auf Zugmaschinen ohne geeignete Sitzgelegenheit oder
  3. in Wohnanhängern hinter Kraftfahrzeugen. 

Hat das Fahrzeug also tatsächlich zwei Sitzplätze, wie das bei den meisten Rollern der Fall ist, darf man auch eine zweite Person mitnehmen.

Nur derjenige der auf einem Kraftrad ohne zweiten Sitz eine zweite Person mitnimmt muss laut bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog mit folgender (schriftlicher) Verwarnung rechnen.

Tatbestandsnummer: 121100
Tatvorwurf: Sie beförderten auf dem Kraftrad ohne besonderen Sitz eine Person.
Ordnungswidrigkeit gem. § 21 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 97 BKat
Verwarnungsgeld: 5,00 Euro
Punkte: Nein
Fahrverbot: Nein
Eintrag als A oder B - Verstoß: Nein.

Weiterhin ist der vierte Absatz des 10 der FeV zu beachten, in dem steht:

§ 10 FeV - Mindestalter
(4) Wird ein Kind unter sieben Jahren auf einem Mofa nach § 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 oder auf einem Kleinkraftrad nach § 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1b mitgenommen, muss der Fahrzeugführer mindestens 16 Jahre alt sein.

Schöne Grüße
TheGrow

wiki01  15.04.2018, 16:09
Hat das Fahrzeug also tatsächlich zwei Sitzplätze, wie das bei den meisten Rollern der Fall ist, darf man auch eine zweite Person mitnehmen.

Meines Erachtens reicht alleinig das Vorhandensein einer 2er-Sitzbank nicht aus, es müssen auch Fußrasten vorhanden sein.

Bitte um Korrektur, wenn nötig.

Penisbanane 
Fragesteller
 16.04.2018, 20:38
@wiki01

Der Roller (Mofa ) hat 2 Sitze sowie auch extra Fußrasten :)

Ja,aber. Es könnte ,wenn Du nur die Prüfbescheinigung hast,ordnungswidrig sein.Hier wären 10 Euro Bußgeld fällig.Im Regelfall wird das nicht verfolgt,weil nach dem 1.Anschein die Ordnungswidrigkeit nicht festgestellt werden kann.

Wenn Du eine Fahrerlaubnis hast,egal welche Klasse,ist es dann legal,wenn es nicht nur ein 2-Sitziges Fahrzeug ist,sondern auch Fußrasten hat,die vom Sozius benutzt werden ! Hierauf hast Du zu achten.Sowie darauf ,das er sich am Schalldämpfer nicht verbrennt.Die Hitzeschilde decken nicht immer ausreichend ab.

migebuff  15.04.2018, 12:04
Es könnte ,wenn Du nur die Prüfbescheinigung hast,ordnungswidrig sein

Was hat das denn mit der Prüfbescheinigung zu tun? Entweder hat das Fahrzeug zwei Sitzplätze, oder es hat keine zwei Sitzplätze. Daran ändert seine PB nichts.

Rutscherlebnis  15.04.2018, 12:10
@migebuff

Bei der Prüfbescheinigung fürs Mofa,auch gedrosselten 2-Sitzigen Roller ist die Personenbeförderung nicht eingeschlossen.Glaubt mir halt mal was.

migebuff  15.04.2018, 12:16
@Rutscherlebnis
Glaubt mir halt mal was.

Das kann ich leider nicht, da ich den Wortlaut der FeV kenne. Die behauptet das Gegenteil. Die Entscheidung, wem ich mehr vertraue, fällt mir dabei nicht sonderlich schwer.

Ja, es kann sein, wenn solche Dinger dafür zugelassen sind , sonst nicht.

Also Sitzbank oder Doppelsitze, und Fußrosten . Der Fahrer sollte 16 Jahre sein.

Mit Gruß

Natürlich, solange du einen gültigen Führerschein besitzt 😉

Penisbanane 
Fragesteller
 15.04.2018, 12:12

naja nur die Mofa Prüfbescheinigung