Darf ich 9 Personen in einem Bulli transportieren?

8 Antworten

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Gesetzestext § 21 StVO: "In Kfz dürfen nicht mehr Personen befördert werden, als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind". 9 Personen transportieren kann aber nur heißen: inclusive Fahrer. Sonst gibt's fahrerlaubnisrechtlich ein Problem.

Wenn du lediglich eine Fahrerlaubnis der Klasse B hast, dann darfst du kein Fahrzeug führen, das mehr als 9 Sitzplätze (inkl. Führersitz) hat. Es kommt nicht darauf an, wieviele Personen tatsächlich transportiert werden. Selbst wenn du alleine mit dem Fahrzeug fahren willst, darfst du es nicht.

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Für ein Fahrzeug, dass mehr als 9 Sitzplätze inkl. Führersitz hat, benötigt man mindestens eine Fahrerlaubnis der Klasse D1. Bei mehr als 17 Sitzplätzen inkl. Führersitz ist sogar eine Fahrerlaubnis der der Klasse D erforderlich.

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Ein Verstoß gegen diese Vorschriften ist eine Straftat ("Fahren ohne Fahrerlaubnis", § 21 StVG).

JotEs  08.12.2010, 14:44

Zwei kleine Faux-pas in meiner Antwort:

1) Ich bin einfach davon ausgegangen, dass der Fragesteller lediglich eine Fahrerlaubnis der Klasse B hat.

2) Ich habe entgegen meiner sonstigen Gewohnheit vergessen, die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften anzugeben. Ich reiche sie hier nach:

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Die Fahrerlaubnisverordnung bestimmt unter anderem auch die Einteilung der Fahrerlaubnisklassen (§ 6 FeV). Dort findet man:

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Klasse B:

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Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz ...

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Klasse D:

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Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz ...

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Klasse D1:

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Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - zur Personenbeförderung mit mehr als acht und nicht mehr als 16 Sitzplätzen außer dem Führersitz ...

In den Fahrzeugpapieren sollte stehen, für wieviele Personen das Fahrzeug zugelassen ist.

9 Sitzplätze! Wegen Personenbeförderungsschein. Genau das mit 8 Personen habe ich nämlich schon mal gehört.

Geht nicht um mich, um einen bekannten. Fahrzeugschein liegt mir jetzt nicht vor, ist beim Verein. Werde mich aber erkundigen.

JotEs  08.12.2010, 14:34

Ob ein Personenbeförderungsschein gebraucht wird, ist hier erst einmal nebensächlich.

Wichtig ist: Mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B darf man nur Fahrzeuge führen, die höchstens 9 Sitzplätze inkl. Führersitz haben. Für Fahrzeug mit mehr als 9 Sitzplätzen inkl. Führersitz braucht man mindestens eine Fahrerlaubnis der Klasse D1

Wenn Du mehr als 8 Menschen (+ Dich als Fahrer) "transportierst", brauchst Du einen Personenbeförderungsschein.

Sprich: Auch wenn Du in Deinem Bulli 9 Sitze + Fahrersitz hättest, dürftest Du nicht fahren...

(Dieser Wissensstand ist schon ein paar Jahre alt)

Radic  08.12.2010, 14:25

duerfte er schon, nur muesste ohne Personenbefoerderungsschein immer ein Sitz leer bleiben

ratzenlady  08.12.2010, 14:44
@Radic

ja, klar, ich meinte auch besetzte Sitze... ;-)

JotEs  08.12.2010, 14:49
@Radic

Ein Personenbeförderungsschein wird lediglich bei der gewerblichen Personenbeförderung benötigt. Ist die Beförderung gewerblich, dann braucht man selbst für die Beförderung nur einer einzigen Person einen Personenbeförderungsschein (Beispiel: Taxifahrer).

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Ob man ein Fahrzeug mit mehr als 9 Sitzplätzen führen darf, hängt hingegen nicht vom Vorhandensein eines Personenbeförderungsscheines ab, sondern davon, ob man die für ein solches Fahrzeug erforderliche Fahrerlaubnis (Klasse D1 oder D) hat.