Darf ich 5000€ in dem Flugzeug mitnehmen.Ich fliege nach Mazedonien aus Deutschland.Muss ich diese Summe melden.Welche ist grösster Betrag die ich ohneMeldung?

11 Antworten

Im Internet finden Sie sämtliche Informationen für jedes Reiseland im Bezug auf Zoll, Einfuhr- sowie Ausfuhrregelungen für Geld und Sachwerte.

...allerdings ist der Zweck der Einfuhr einer derartigen Bargeldmenge für einen Touristen äußerst merkwürdig...

...ich frage Sie nicht nach dem warum.

Ich Frage mich nur, da Sie bereits einen gewissen Aufwand betrieben haben, sich bei GF anzumelden um eine derartige Frage zu stellen, hätten Sie mit wesentlich weniger Aufwand, durch eine Stichwortsuche auf den vielen Suchmaschinen im Web, bereits alle Informationen gefunden die Sie brauchen.

venera15 
Fragesteller
 30.06.2018, 21:35

Z.B.Hochzeit. Und ich bin schon lange auf GF gemeldet.Danke für das Antwort trotzdem

docgrizzly  30.06.2018, 22:09
@venera15

Ich sagte "Ich frage Sie nicht"

Ich hatte Ihnen lediglich den Hinweis gegeben, daß Sie das alles wesentlich simpeler und vorallem anonymer im web gefunden hätten...

...ohne daß die Meta-Logger der Webseiten, Ihre Person, wegen Ihrer Offenherzigkeit, zusätzlich abschnüffeln.

Du bekommst doch sicher Unterlagen vor dem Flug, dort müßte draufstehen, ab wann und was deklariert werden muss. Ich kenne das zwar auch mit bis zu 10 000 frei, aber andere Länder-andere Gesetze! Lieber vorher informieren.

In Deutschland muss es nicht gemeldet werden. In Mazedonien vermutlich auch nicht.

Erst Beträge über 10.000,- Euro sind meldepflichtig.

Ist ja auch kein Problem, so etwas anzumelden. tut nicht weh, kostet kein Geld.

Du musst unterscheiden zwischen der Aus- und Einfuhr von Zahlungsmitteln von/nach DE und der erlaubten Ein- und Ausfuhr in ein anderes, bzw. aus einem anderen Land.

Aber wofür gibt es den Zoll? Dort kannst Du doch alles nachlesen, warum also hier fragen, wo die Antworten nicht rechtssicher und teilweise auch falsch sind.

"Bei der Ausreise aus Deutschland in einen Staat, der nicht Mitglied der EU ist, müssen mitgeführte Barmittel im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr bei der zuständigen Zollstelle schriftlich angemeldet werden.

Gleichgestellte Zahlungsmittel im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr müssen bei der Ausreise aus Deutschland bei Kontrollen des Zolls auf Befragen mündlich angezeigt werden."

http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Reisen-in-einen-Nicht-EU-Staat/Einschraenkungen/Barmittel/barmittel.html

Und der Zoll sagt auch:

"Reisehinweise zu den Ein- und Ausreisebestimmungen anderer Länder erhalten Sie z.B. bei der jeweiligen diplomatischen Vertretung des Reiselands oder im Internet unter den länderspezifischen Reiseinformationen des Auswärtigen Amtes."

Was genau ist jetzt nochmal das Problem?