darf Gesetzlicher Betreuer an mein Konto?

9 Antworten

Umfang der Betreuung Die Bestellung eines Betreuers hat grundsätzlich keine Auswirkungen auf die Geschäftsfähigkeit des Betreuten. Das heißt, der Betreute kann im Rechtsverkehr teilnehmen und Verträge abschließen. Bei Streitigkeiten muss im Einzelfall die Geschäftsunfähigkeit (§ 104 BGB) festgestellt werden.

Für den Betreuer ist wichtig, dass sein Aufgabenbereich klar definiert ist.

Diese Aufgaben werden vom Vormundschaftsgericht festgelegt und stehen im Betreuerausweis. Nach § 1902 BGB vertritt der Betreuer den Betreuten gerichtlich und außergerichtlich z.B. in persönlichen Angelegenheiten (Heilbehandlung, Unterbringung) sowie in vermögensrechtlichen Angelegenheiten (Anlegung eines Vermögensverzeichnisses, Rechungslegung, Berichterstattung).

Einmal im Jahr muss der Betreuer dem Vormundschaftsgericht einen Jahresbericht übersenden.

Kontrolle der Betreuer Betreuer werden vom Vormundschaftsgericht kontrolliert. Dritte oder Angehörige haben die Möglichkeit, ihre Anmerkungen und Beschwerden beim Vormundschaftsgericht einzureichen. Das Gericht muss dann den Hinweisen nachgehen.

Rechtliche Hilfe erhalten die Betreuten und Angehörigen bei fachkundigen Rechtsanwälten, Betreuungsvereinen oder der Betreuungsbehörde.

Das bezieht sich aber nur auf Ihrem Mann! Wenden Sie sich an die o.g. Stellen.

Wenn nur Dein Mann unter finanzieller Betreuung steht, dann solltest Du schleunigst diese Vollmacht widerrufen. Über Dein Konto darf der Betreuer nicht verfügen. Das Schlupfloch ist die Vollmacht. Also, hopp hopp zur Bank! Warum wurdest Du nicht als gesetzliche Vertreterin bestimmt? Das muß kein Fremder sein. Auch nicht zwangsläufig eine Amtsperson.

Wenn das Amtsgericht die Vermögenssorge mit übertragen hat kann der  Betreuer über die Vollmacht das Konto verfügen. In dem Fall würde ich die Vollmacht stornieren b ei der Bank.

Viel Erfolg

Strippe

Es gibt einen Betreuungsvertrag, in dem alles haarklein drinsteht, zu was der Betreuer berechtigt ist. Dort müsste dann auch aufgeführt sein, was der Betreuer mit dem Konto alles machen darf. Frag doch mal den Betreuungsrichter beim Amtsgericht und frage auch bei der Bank nach.

Da hilft dann wohl nur: Deinem Mann und damit ihm die Kontovollmacht entziehen. Ansonsten würde ich beim Amtsgericht mal nachfragen, wie die Regeln sind. Die haben das doch sicher in schriftlicher Form - solltet Ihr doch eigentlich bekommen haben.