Darf eine staatliche Wohnungsbaugesellschaft mich…?

6 Antworten

Ja, auch hier gilt das normale Mietrecht. Und Mietrückstände sind nahezu der einzige Grund, bei dem Gerichte zugunsten der Vermieter entscheiden, wenn es um die Kündigung eines Mietverhältnisses geht.

Für die Dauer, bis der Antrag bewilligt wird, kannst du übrigens bei der Arbeitsagentur ein Darlehen beantragen. Das läuft unter dem Stichwort "Darlehen in besonderen Härtefällen". Dort haben Gerichte bereits entschieden, dass diese Überbrückungsphase zwischen Antragstellung und -bewilligung beim BAföG darunter fallen können!

Sieh wirklich zu, dass du schnell wenigstens einen Teil der Mietschulden begleichst, um die Gefahr der Kündigung doch noch abzuwehren. Und merke dir für die Zukunft, dass die pünktliche und vollständige Zahlung der Miete absolute Priorität haben sollte!

Darf mich eine staatliche Wohnungsbaugesellschaft kündigen, obwohl die finanzielle Notlage ungewollt ist

Die Wohnungsgesellschaft, egal ob staatlich oder privat, hat einen Anspruch, dass Du den Vertrag, den Du eingegangen bist, erfüllst.

Diese vertragserfüllungspflicht ist völlig unabhängig davon, wie es Dir sonst so geht - das ist alels völlig unerhebeblich, es gilt der Vertrag und nichts anderes.

Zudem ist jede finanzielle ungewollt, niemand will in eine Schieflage geraten.

Nur was sonst noch so zwischen Dir und anderen ist, ist dem Vertragspartner völlig egal. Du wohnst, dafür zahlst Du. Zahlst Du nicht, wohnst Du nicht.

Trotzdem zeigte man keinerlei Verständnis…

Natürlich nicht. Das ist nie der Fall. Ein Rechtsgrundsatz lautet, Geld hat man zu haben - also wer einen Vertrag eingeht, der eine gewisse Zahlungspflicht beinhaltet, hat den nur einzugehen, wenn er die Zahlungspflicht auch erfüllen kann. Kann er das nicht, ist der Vertrag nicht zu schließen oder wenn dies erst hinterher eintritt, der Vertrag zu kündigen.

Ich warte derzeit immer noch auf mein BaFög und bin daher in einer finanziellen Notlage.

Das ist der Kasus Knaktus.

Für die Dauer der Bearbeitung bis zur Zahlung ist es möglich, sich das Geld bei der Arbeitsagentur zu leihen. Das kann man in Härtefällen beantragen.

Damit zahlst Du dann die Mietschulden und wenn das BaFög kommt, diese der Arbeitsagentur zurück bzw diese bekomtm dann das Geld direkt.

Eine andere Möglichkeit ist, Du bewirbst Dich um ein Stipendium - was den Vorteil hätte, diese sind schneller als BaFög und zudem ist das zumeist völlig kostenlos, man muss es nicht zurückzahlen.

Aber ein Vermieter muss Dir das Geld nicht leihen, der kann auf datumgenaue Vertragserfüllung pochen.

Kurz gesagt : du erfüllst deinen Teil des Vertrags nicht (Miete zahlen) und ja, deswegen dürfen sie dir kündigen. Die Umstände sind erstmal egal.

Hi, versuche, auf jeden Fall Teile der Miete zu zahlen, wie hier schon erwähnt wurde. überweise jeden Euro, den Du entbehren kannst, damit die Rückstände schrumpfen! Das kann eine Kündigung hinauszögern oder verhindern!

Frag beim Jobcenter nach einem Kredit, umgehend!

Aber das Studierendenwerk hat ja bis zu einem Jahr Zeit und so lange wartet doch kein Vermieter auf die Miete.

Zudem, die Stipendiengeber sind doch schneller, warum wird bei denen keins beantragt, die Leistungen sind meist sogar üppiger und komplett geschenkt?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung