Darf eine Lehrerin ignorieren, dass es einer Schülerin schlecht geht?

9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn es so war wie von Dir dargestellt, hat die Lehrerin nicht korrekt gehandelt. Selbstverständlich muss sie sich um eine Schülerin mit Luftnot kümmern und deren Befinden erst einmal Glauben schenken.

Auf der anderen Seite habe ich als Vater eines 16-jährigen Sohnes das Phänomen vor Augen, dass sich in seiner Klassenstufe mindestens die Hälfte der Girlies aus Angst vor abbrechenden Nails vom Sport befreien lassen und sich von Mutti abholen lassen, wenn ein Dauerlauf um das Schulgelände bei Regen angesagt ist. Die schlagen dann allerdings hier auf mit den unvermeidlichen "Abnehmfragen".

Ich vermute einmal, dass Deine Sportlehrerin genau diese Dinge im Kopf hatte.

Miri6598 
Fragesteller
 21.05.2014, 18:26

Nun, meine Freundin gehört gewiss nicht zu den Girlies mit künstlichen Fingernägeln. Sie ist sehr schlicht und ruhig. Zu ruhig. das weiß jeder. Auch mag sie sehr gerne Sport und geht in eine Volleyball Ag. Die ist unserer lehrerin bekannt. Auch, dass sie nicht das typische Mädchen ist, was schwänzt.

lastgasp  21.05.2014, 23:38
@Miri6598

Meine Absicht war es, die mögliche Motivation der Sportlehrerin für ihr Verhalten zu erklären. Viele Schüler machen zu wenig Gebrauch von Gesprächen mit Vertrauenslehrern (-innen), die einserseits Schweigepflicht haben und andererseits diskret Einfluss nehmen können, ohne das ganz große Rad zu drehen.

Miri6598 
Fragesteller
 22.05.2014, 17:04
@lastgasp

Hmmm srimmt. Aber ich denke nach dem wir nun das sechste Jahr mit der Lehrerin Unterricht haben sollte sie uns kennen. Und sie wollte sich ja auch nicht abholen lassen, sondern nur ersteinmaöl in Sport an den Rand setzten. Ihr ging es ja dann nach Sport richtig schlecht, das hat ja dann nichts mehr damit zu tun, ob man kein Sport machen möchte, denn dann spielt man von Anfang an die Kranke

Das ist absolut grauzonig und für Außenstehende, die gar nicht dabei waren,schwer zu beurteilen.

Man kann der Lehrerin m.E. nicht vorwerfen, keine Ärztin zu sein! Die hat kein Fachwissen und muss daher die Dramatik und Erntshaftigkeit der Situation nicht unbedingt erkennen. Weiter sind natürlich gerade auch SportlehrerInnen immer wieder mir Schülerflunkereien konfrontiert. Daher ist eine gewisse "Desensibilisierung" eigentlich nur allzu menschlich.

Andererseits hätte sie schon aufmerksamer und kümmernder reagieren können, als dann noch andere Schüler sie über die Zustandsverschlechterung auf dem Rückweg informiert haben...

Was hat die Schülerin denn nun eigentlich gehabt?

Miri6598 
Fragesteller
 21.05.2014, 18:21

Einen doppelt so hohen Herzschlag wie normal durch Überbelastung. sie war deshalb bereits mehrfach im Krankenhaus. Der Lehrerin ist dies bekannt, wir haben es ihr auch gesagt. Meiner mitschülerin wurde von einer OP abgeraten wegen den Risiken.

Atzec  21.05.2014, 20:30
@Miri6598

Dann macht doch die Anweisung der lehrerin Sinn!

Die Lehrerin meinte sie solle sich ausruhen

Auf keinen Fall hättet IHR dann dies hier mit der Kollegin tun dürfen:

Als wir zur Schule zrrück gelaufen sind, ging es ihr aber schlechter.

Also seid doch eigentlich eher ihr als die Lehrerin für ihre Zustandsverschlechterung verantwortlich! Ihr habt einfach den Ratschlag der Lehrerin ignoriert!!!

Miri6598 
Fragesteller
 22.05.2014, 17:01
@Atzec

Ja die lehrerin meinte sie solle sich ausruhen. Als es nach einer halben Stunde nicht besser war, mussten wir aber etwas machen!!!! Vierlleicht war es bei euch ja auch so warm wie bei uns. Es wäre meiner Meinung nach vollkommen falsch gewesen bei dieser Wärme noch länger mit ihr draußen zu bleiben. leider gibt es nciht viel Schatten am Stadion, bzw. das Glasdach über den Sitzplätzen ist auch ungeeignet. Natürlich machte die Anwesisung Sinn und wir haben sie nicht ignoriert. Mit "Laufen" meinte ich auch nicht rennen oder so. Wir sind sehr langsam gelaufen und haben auch mehrfach angehalten. So haben wir knapp 20 Minuten gebraucht, um zur Schule zu gelangen. Normal sind 5 bis 10. Heißt insgesamt waren wir 50 minuten draußen, was vermutlich bei der Wärme auch falsch war. Wir hatten eher Schluss gemacht in Sport und haben eine 30 Minuten Pause. dennoch war ich (logischerweise) in der nächsten Stunde zu spät. Man kann also nicht sagen, wir hätten meine Mitschülerin nicht geschont. Es ging ihr vielleicht schlöechter durch das gehen oder die Wärme, aber ewig warten kann man auch net. Und unsere Sportlehrerin war mit dem Auto da! (soviel zum Thema SPORT) Sie hätte sie also mit nehmen können, da sie danach zur Schule gefahren ist.

Hi, kommt darauf an, hattet ihr danach Unterricht? Denn dann müsste sie helfen, und was ist das für ein loch, der Schülerin geht es so schlecht und der Lehrerin ist es völlig egal? Menschlich gesehen ist das echt schlimm, die Lehrer sind wie die 2. Eltern der Schüler sie müssen sich um sie kümmern...

Miri6598 
Fragesteller
 21.05.2014, 18:17

Ja wir hatten danach noch unterricht und waren auf dem Weg zur Schule. Ich weiß auch nicht, was mit unserer Lehrerin los war. sie hatte zwar Stress, aber das ist kein Grund für solch ein Verhalten. Die Lehrerin ist zwar sehr nett, aber sie hat es schon öfters ignoriert, wenn es jemandem schlecht geht mit der Begründung: Wird schon nicht schlimm sein. Dabei sollte gerad sie es wissen, dass es schlimm sein kann. Ihre eigene Tochter verstarb vor 5 Jahren, weil sie nicht schnell genug erste Hilfe bekam.

Hmmm. Alle Menschen sind zu 1. Hilfe verpflichtet ?

Aber was bringt es dir jetzt sie anzuzeigen / sich mein Rektor zu beschweren ? Ich denke der Lehrerin ist klar, dass sie sich falsch verhalten/ die Situation falsch eingeschätzt hat und sie bereut das.

Miri6598 
Fragesteller
 21.05.2014, 18:23

Ja sie hat bereits gesagt, dass ihr ihr Verhalten schrecklich leid tut. das hilft meiner Freundin nicht viel

Unterlassene Hilfeleistung greift nur,wenn sie gegenwärtig da ist,wenn ihr das bloß einer sagt,dann ist das nicht der Fall.

Das was in ihrer Gegenwart geschah war kein Grund hier sofort einzugreifen.

Ob es falsch war,darüber kann man reden,aber sie "darf" das.