Darf ein Vermieter das Böllern (auf dem Hof, Straße etc.) an Sylvester seinen Mietern verbieten?

6 Antworten

Wenn durch die Böller etwas am Haus beschädigt wird, und das kann schnell passieren, da sie auch auf Dächern/Carports/Wintergärten etc. landen, ist der Verursacher i.d.R. nicht mehr zu ermitteln, da immer mehrere "geböllert" haben. Der Vermieter bleibt dann auf seinen Kosten sitzen, nur weil andere ihren Spaß wollten. Die Versicherungen zahlen oft bei Silvesterschäden nicht. Daneben fühlt sich heute kaum noch jemand für die Entfernung der Böller und das Kehren am nächsten Tag zuständig. Was der Vermieter macht ist vollkommen in Ordnung. Schließlich würde ein Mieter sich ganz schnell beschweren, dessen Fenster durch Geschosse beschädigt werden würde.

Beim Hof darf er das wohl, bei der Straße solange er sie nicht gepachtet hat oder sein Eigentum kann er nur darum bitten.

Ja, er bittet ja nur darum und verbietet es nicht. Verbieten kann er es im Hof, an der Straße nur, wenn sie zu seinem Grundstück gehört (Privatweg).

Ganz einfach mal eine Antwort: NEIN, DARF ER NICHT!!! Das würde deine Persönlichkeitsrechte verletzen!

strassen sind öffentlich. bei privatwegen darf er aber.