Darf ein Unternehmen bzw Firma speichern, das man sich Mal beworben hat?

5 Antworten

Deine Unterlagen physisch aufheben bzw. digital speichern dürfen sie bis zu 6 Monate nach Ende des Bewerbungsprozesses, also ab dem Moment, wo jemand für die Stelle eingestellt wurde. Diese Frist wäre also von Anfang 2019 bis jetzt deutlich abgelaufen.

Was allerdings kein Datenschutzgesetz der Welt beeinflussen kann, ist das Erinnerungsvermögen der Mitarbeitenden. Insbesondere, wenn du zum Gespräch eingeladen wurdest, kannst du davon ausgehen, dass sich nach so vergleichsweise kurzer Zeit schon noch jemand an dich erinnern wird.

Wurde dir denn wirklich genau so gesagt bzw. geschrieben, dass die Absage darauf basiert, dass du dich schon mal beworben hast? Das wäre in so vielerlei Hinsicht ein so unprofessionelles und potentiell kritisches Verhalten, dass es mich echt wundern würde. Zumindest, wenn es sich nicht gerade um ein winzig kleines, inhabergeführtes Hinterhofunternehmen handelt...

eriboo 
Fragesteller
 06.11.2020, 20:47

Sehr geehrter Herr Xyz,

wir haben Ihre Bewerbung für die Qualifizierung zum

Triebfahrzeugführer dankend erhalten.

Nach dem Infoabend am 13.02.2019 führten wir am 27.02.2019 mit Ihnen ein Vorstellungsgespräch.

Dieses Vorstellungsgespräch war für uns nicht zufriedenstellend, so dass Ihre Bewerbung nicht weiterhin berücksichtigt wurde.

Gemäß unseren Richtlinien kann jede Bewerbung nur

einmal an das Auswahlverfahren teilnehmen.

Deshalb können wir Ihre Bewerbung nicht weiter

berücksichtigen.

Motorrad98  06.11.2020, 20:54
@eriboo

Das ist natürlich doof. Aber wenn sie nicht zufrieden waren, warum sollten die dich dann nochmal einladen? Versuche dein Glück nochmal bei anderen Unternehmen. Wenn du dort eingeladen wurdest, wirst du bestimmt auch woanders eingeladen.

fubar1871  06.11.2020, 20:59
@eriboo

Du hast dich 2 mal auf die selbe Stelle beworben? Kein Wunder, dass die dich gleich abgelehnt haben. Ist ja auch verständlich, da du im Bewerbungsgespräch nicht überzeugt hast, und sich dran für den Arbeitgeber nichts geändert hat. Auch darf sich der Arbeitgeber notieren, mit wem er wann einen Termin hatte und wer sich beworben hat, um doppelt-Bewerbungen auszusortieren. Die müssen nur deine Bewerbungsunterlagen zurückschicken und deine Daten nach der dsgvo behandeln.

eriboo 
Fragesteller
 06.11.2020, 20:51

Hinzu muss gesagt werden, daß dieses Unternehmens bestimmt über 100 Bewerber, im Jahr hat, vielleicht sogar 200??? Deshalb finde ich es unwahrscheinlich das das Personal meinem Namen sich jetzt gemerkt hat.

HappyMe1984  06.11.2020, 21:11
@eriboo

Das ist ja kein klassischer Job, sondern erst mal eine Art Ausbildung / Seminar, oder? Gut möglich, dass dort andere Regeln gelten. Mein oben Geschriebenes gilt nur für ganz klassische Stellenbesetzungsverfahren!

Ja dürfen sie.

Was stellst Du Dir denn so unter "Datensachutz"vor?

Zum Datenschutz zählt nicht, daß ein Unternehmen nicht auf vorhandene Geschäftsvorgänge oder Korrespondenz zurückgreifen darf.

Viele Firmenunterlagen MÜSSEN mindestens 10 Jahre gelagert werden !

Ganz normal , hört endlich auf mit den Datenschmutz Gesetzen für Pillipalli !

Wieso denn nicht? Firmen legen schließlich auch immer Mitarbeiterakten an