Darf ein Mietnachbar regeln aufstellen?

10 Antworten

Nein.

Dazu braucht es keine gesetzliche Grundlage, es gibt kein Gesetz "Der Nachbar darf mir xy nicht vorschreiben."

Der Vermieter setzt die Regeln im Mietvertrag fest. Ggf. wird dort auch die Hausordnung erwähnt. Dabei muss er sich an die gesetzlichen Regelungen halten.

Selbst der Vermieter kann den Mietvertrag und die Hausordnung nach Unterschrift nicht mehr ohne das Einverständnis des Mieters ändern

Gesetzliche Grundlagen? Dafür ist das BGB zuständig.

Der Eigentümer kann mit seinem Eigentum machen was er möchte. In dem Fall kann der Vermieter bestimmen was im Flur gelagert wird. Natürlich muss er die entsprechenden Brandschutzvorschriften beachten.

Aber ein anderer Mieter hat rein gar nichts zu melden, was außerhalb seiner Wohnung passiert.

Es gilt die Hausordnung, die wirksam in den Mietvertrag mit einbezogen wurde. Existiert keine Hausordnung, gilt das BGB bzw. die allgemeine Rechtsauffassung, die sich durch zahllose Gerichtsurteile über die Jahre etabliert hat.

Im Mietrecht gibt es zahllose einfache Fragen, aber niemals eine einfache Antwort. Man braucht alle Fakten des Einzelfalls, um das auch nur annähernd beurteilen zu können.

Es gibt auch zahllose Grundsätze im Mietrecht. Was aber genau für dich zutrifft, muss man eben sehen, wenn man alle Fakten kennt.

Stellt der Nachbar neue Regeln auf? Oder weist er dich nur auf bereits bestehende Regeln hin? Gibt es eine Hausordnung? Ist die für dich bindend, weil vertraglich vereinbart? usw usw usw

Ist es erlaubt, dass ein Mietnachbar regeln aufstellt, für den gemeinsamen Flur den man nutzt?

Ja: Natürlich darf er dir untersagen, in dem nichtvermieteten Gemeinschaftseigentum ohne Nutzungsrecht Gummistiefel, Kinderräder, Blumentöpfe, gar Schuhschränke hinzustellen, weil es diese Regel längst gibt.

Nimm den Hinweis einfach an: Wenn es dir der Vermieter vorgibt, dann als Unterlassungsaufforderung mit qualif. Abmahnung und Kündigungsankündigung :-O

G imager761

Den gemeinsamen Flur (Hausflur/Treppenhaus) darf man nur nutzen um in die Wohnung zu gelangen bzw. daraus. Mehr nicht. Die Regeln stellt dafür der Eigentümer/Vermieter auf. In einem MFH meist per Hausordnung.

Die ist dann "gesetzliche" Grundlage.

Andere "gesetzliche" Grundlage wäre das Hausrecht.