Darf ein Klassenkamerad mich anzeigen (ich bin 11 er ist 12?)?

6 Antworten

Ja, darf er gerne machen. Wird ihm nur nichts nützen, da Du mit 11 Jahren noch gar nicht deliktfähig bist. Du kannst Dich also nicht strafbar machen, ergo läuft jede Strafanzeige gegen Dich ins Leere.

al95Mumin  14.09.2020, 18:17

Ich dachte die Eltern haften dann dafür?

archmage  14.09.2020, 18:23
@al95Mumin

Haften ist Zivilrecht. Anzeige ist Strafrecht. Hat nichts miteinander zu tun.

Und nein: Haftungsfähig bist Du - zumindest mit Einschränkungen - schon ab dem 7. Lebensjahr. Das bezieht sich aber nur auf Schäden, die Du anderen zufügst. Wenn Du ihm was kaputtmachst, musst Du es ihm ersetzen. Auch in dem Fall sind nicht Deine Eltern dran, es sei denn, sie hätten ihre Aufsichtspflicht vernachlässigt (was in der Schule prinzipbedingt nicht der Fall ist). Eine Beleidigung ist keine zivilrechtliche Schädigung, sondern eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat. Und die kann man nicht begehen, solange man noch nicht 14 ist. Auch da sind Deine Eltern raus.

Klar, wenn Du jetzt voll am Zeiger drehen würdest, würde der Staat auf andere Weise einschreiten. Würdest Du z.B. Leute umbringen, dann würde das Jugendamt sich einschalten und Dich nötigenfalls aus Deiner Familie herausholen und schauen, dass Du auf eine bessere Schiene gesetzt wirst. Ist also nicht so, als könntest Du ohne Konsequenzen machen, was Du wolltest.

Aber eine Strafanzeige wegen Beleidigung durch einen Elfjährigen? Da lacht die Polizei sich schlapp; da passiert gar nichts. Auch nicht im Wiederholungsfall. Maximal würde man irgendwann mit Deinen Eltern reden. Da müsstest Du es aber schon ganz böse für übertreiben.

al95Mumin  14.09.2020, 18:54
@archmage

Alles Klar Danke für die Ausführliche Antwort

Das isto so dumm und süß dass ich kaum antworten kann, also:

Keine Sorge du bist nicht strafmündig.

Die Strafverfolgung oder Beweise würde wenn es so kommen könnte (was es übrigens nicht kann) dann stände Aussage gegen Aussage, Schwachsinn.

Außerdem wenn du 18 wärst und den Kumpel or whatever auch, dann würde selbst da Vater Staat lachen und euch ignorieren

Soll ich jetzt laut lachen? 1. bist du nicht strafmündig und 2. ist Beleidigung ein Antragsdelikt. Seine Eltern müssten Strafantrag stellen. Aber da du unter 14 bist, hätte das bei diesem Kinderkram keine Folgen.

Du bist noch nicht strafmündig, also nein.

Abgesehen davon labert der doch nur, der macht gar nichts

Bevor ich jetzt mit dem rechtlichen anfange , auch wenn brauchst du dir keine Gedanken machen da du nicht strafmündig bist.