Darf ein Chef seinen Firmenwagen verleihen?
Hallo, darf eine Chef seinen Privatwagen (welcher aber auf seine eigene Firma zugelassen ist) an Freunde oder Bekannte verleihen, auch wenn sie nicht in der Forma arbeiten? Bzw wie sieht die Lage aus, wenn dieser Freund oder Bekannte bei einer Verkehrskontrolle die Fahrzeugpapiere vorzeigen muss und da dann nur die Firmenadresse steht?
5 Antworten
Rechtlich gesehen ist das kein Problem aber in der Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs steht eventuell das nur er das Fahrzeug führen darf...wenn dann wer anderes fährt, zahlt die Versicherung möglicherweise nicht.
Die Haftpflicht zahlt immer völlig egal welche Tarifierungsmerkmale zwischen Versicherung und Versicherungsnehmer getroffen wurden.
Lediglich kann dies eine rückwirkende Beitragsrichtigstellung zur Folge haben und bei mehrmaligen Verstößen auch eine Vertragsstrafe.
Wenn der Chef die Schlüssel aus der Hand gibt, ist das seine Sache.
Die Sache mit den Steuern und der Abrechnung, ist auch nicht so kompliziert, daher, alles Gut.
Was die Versicherung angeht, müsste man die Verträge kennen.
Ob das der Arbeitgeber erlaubt, sollte in einem Vertrag stehen.
Der Polizei ist das egal, Hauptsache, der Fahrer hat den Führerschein und Fahrzeugpapiere.
Ob das der Arbeitgeber erlaubt, sollte in einem Vertrag stehen.
...der Chef ist idR der Arbeitgeber ;-)
Da passiert das gleiche wie wenn ich als Mitarbeiter mit einem Firmenwagen unterwegs bin. Garnichts. Woher will die Polizei wissen ob ich bei der Firma angestellt bin?
Es könnte ein Problem mit den Steuerbehörden geben wenn das Fahrzeug nicht für die Firma genutzt wird. Aber das ist ein anderes Thema.
Warum sollte er das nicht dürfen? Was in den Papieren steht ist doch völlig egal, Hauptsache sie werden mitgeführt. Solange der Eigentümer die Nutzung erlaubt hat, darf jeder fremde Fahrzeuge fahren.