Darf ein Blitzgerät oder Wagen der Stadt auf Privatgrund stehen

12 Antworten

Wie hier ja schon gesagt wurde, darf das Gerät auf privatem Grund stehen, wenn der Grundstückseigentümer zustimmt. Wirst Du aber geblitzt, hat das die gleichen Folgen, Du kannst Dich nicht auf die fehlende Zustimmung berufen. Es ist also einmal die Sache mit den Kontrollen und dann das Rechtsverhältnis zwischem dem Grundstückseigentümer und der Behörde. Das sind zwei getrennte Schuhe!

Sie dürfen da stehen, wenn es dein Grundstück ist kannst du sie aber wegschicken

Nur mit Einverständnis des Grundstückseigentümers. Dabei spielt es keine Rolle ob Polizei oder Stadt blitzen.

StingrayX 
Fragesteller
 30.11.2010, 11:42

gibt es da einen Paragraphen §

DonRamon  30.11.2010, 11:44
@StingrayX

Google mal. Ich weiss es nicht aber auf meinem Privatgrund hat ohne meine Genehmigung keiner was verloren.

Nein, normal ist das nicht! es kommt darauf an ob der Blitz-und Radarwagen der Stadt drauf stehen darf! Also per Genehmigung! aber in den meisten Fällen wird sich einfach hingestellt ohne zu fragen und geblitzt! Im Ruhrgebiet gibt es eine Blitzerhotline die auch rege benutzt wird! Das dauert dann paar Minuten dann ist der Radarwagen weg, weil alle gewarnt wurden!Über Radio NRW!

Es greift unter Umständen der Passus der hoheitlichen Regelung.

Das heißt: der Eigentümer wird zwar formell gefragt, er muss allerdings sein Einverständnis geben.