Darf ein Azubi unter 18 das Betriebsgelände wärend der Pause ohne Abmeldung verlassen?

2 Antworten

Hallo,

Pause ist arbeitsrechtlich so definiert, dass der Kollege oder die Kollegin seinen Aufenthaltsort selbst bestimmen kann. Wenn du z.B. am Telefon bleiben musst, oder im Laden, dann ist das genaugenommen keine Pause, sondern eine Arbeitsunterbrechung und nicht eine Pause im Sinne des Arbeitszeitgesetzes. Daher würde ich sagen, dass man das Gelände natürlich verlassen kann. Was die BG betrifft, weiß ich nur, dass der direkte (oder mit Ausnahmen genehmigte direkte Weg (eigene Kinder zum Kindergarten ect.) zur Arbeit und nach Hause versichert ist.

ich glaub er muss sich abmelden sonst frag mal bei der Chefin nach