Darf die Polizei mich grundlos Kontrollieren/Durchsuchen?

11 Antworten

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Nein, das dürfen sie natürlich nicht!

§163b StPO "Maßnahmen zur Identitätsfeststellung"

Du bist ab 16 Jahren dazu verpflichtet dich der Polizei gegenüber mit einem Gültigen Lichtbildausweis auszuweisen!

§103 StPO "Durchsuchung bei anderen Personen"

Die Polizei darf dich nur durchsuchen wenn du dieser Maßnahme zustimmst (schweigen ist ein Juristisches "Ja"). Sollte die Polizei anfangen dich zu durchsuchen oder zu fragen ist ein ausdrückliches "Nein! Ich bin damit nicht einverstanden!" die beste Antwort. Sollte ein Beamter der Polizei sehen wie ihr Rauch, Alkohol trinkt etc. (Unter 18/16), darf Sie dich durchsuchen! Dabei müssen aber ausreichende und eindeutige Beweise vorliegen.

Sollte ein Beamter der Polizei sagen dass Sie euch auf die Wache mitnehmt da ihr euch der Untersuchung verweigert habt, würde sich der Beamter folgender Straftatbeständen strafbar machen:

§239 StGB Freiheitsberaubung
§240 StGB Nötigung, Absatz 4 besonders schwere Fall.
§340 StGB Körperverletzung im Amt
§343 StGB Aussageerpressung
§344 StGB Verfolgung unschuldiger

(Wenn du das zu einem Polizisten sagen solltest lassen die dich meistens in Ruhe)

Liebe Grüße,

Es wird schon eine Formulierung "aus gegebenem Anlass" zu finden sein.

Kann auch sein, daß euch jemand gemeldet hat, weil ihr laut wart, raucht, trinkt.

Kann sein, ihr habt da einfach zu lange gesessen und bereits ein Dutzend Busse fahren lassen, dann habt ihr da nichts zu suchen.

Kann sein, ihr habt andere Bürger - ob es so beabsichtigt war, ist völlig egal - eingeschüchtert und gehindert, die Bushaltestelle zu nutzen.

Vielleicht konntet ihr euch nicht ausweisen und wurdet auch patzig.

Vielleicht haben die Beamten summasummarum befürchtet, daß eine Gefahrenabwehr (Drogen, Grafitti, Diebstahl, Erschleichung von Leistungen) Sinn macht.

Polizisten können nur alles falsch machen. Werden sie tätig, wird rumgemault "dürfen die das?" - haben sie keine Handlungsbefugnis und halten sich dran, heißt es "die Säcke tun überhaupt nichts und kriegen unser Geld"

Gruß S.



Natürlich , solltest auch die Begründung mit liefern . So einfach haben die keinen Spass daran !

"Einfach so" werden sie das schon nicht gemacht haben!
Hier kommt es auf Verdacht etc. an.

Still  12.10.2015, 08:38

Bei ÖPNV braucht es keinen Verdacht.

Die Antwort auf deine Frage ergibt sich aus dem Wort "Bushaltestelle". An solchen Orten darf die Polizei verdachtsunabhängige Personen kontrollieren, wozu auch eine Durchsuchung gehört. Extremes Beispiel: Stell dir vor jemand mit einer Bombe könnte unkontrolliert am Hbf rumstehen, bis es knallt.