Darf die Polizei grundlos Personalien aufnehmen?

6 Antworten

die flugblattverteiler sind "besonders aufgefallen".

wenn leute besonders auffallen, darf die polizei die personalien feststellen.

Doodelidoodel 
Fragesteller
 02.09.2016, 19:28

Die Flugblätter werden während jedem Heimspiel in der ganzen Kurve verteilt und berichten lediglich über Ultra interne Angelegenheiten.

Der Artikel hilft nicht weiter, um sich hier ein Bild machen zu können.

Wichtig wäre zu wissen, was in diesem Blatt "InZine" gestanden hat.

Außerdem hat die Polizei jederzeit die Möglichkeit, wenn Gefahr im Verzug ist, oder unbekannte Flyer verteilt wird die evt. eine Verschwörung, bzw. Terror bedeuten könnten, die Personen zu kontrollieren, im Einzelfall sogar festnehmen.

Doodelidoodel 
Fragesteller
 02.09.2016, 19:27

Ist ein Kostenloses "Flugblatt", meistens über 4 Seiten, in der "Szenenews" verkündet werden. Darin geht es um Informationen über die eigene, als auch andere Gruppierungen im ganzen Lande. Zum Beispiel wird über den Einsatz der V-Männer der Behörden. Dort wird nur Informiert, ist alles sehr Formell gehalten und keinerlei radikale Texte.

Also könnte man es auch "Untergrund" Nachrichten nennen.

Apolon  03.09.2016, 00:23
@Doodelidoodel

Dies hilft so nicht weiter.

Man müsste den Text des verteilten Flugblattes kennen.

Derartige Kontrollen nennt man "Ereignisunabhängige Kontrollen". Die sind nicht strafrechtlich, aber polizeirechtlich völlig in Ordnung, wie der Name schon sagt, kann die Polizei diese vornehmen, ohne das hierbei ein spezielles Ereignis zugrunde liegt, welches dies begründen würde.

Andesrum stet im §111 OWiG drin, dass Du (oder ich oder sonstwer)  gegenüber gewissen Personen, die Polizei ist darunter, Deine Personalien anzugeben hast. Da steht nicht drinn, nur unter gewissen Umständen, also gilt das immer, überall und jederzeit. FRagt Dich also ein Polizist nach Deinen Personalien, hast Du die anzugeben.

Du musst Dich jederzeit ausweisen können, also Pers Ausweis oder ähnliches mitführen. 

Wie soll die Polizei Straftaten verhindern oder zur Fahnung ausgeschriene Personen finden, wenn sie nicht mal nach Ausweis fragen darf.

JupStrunk  02.09.2016, 19:07

nope, solange Du dich nicht in einem Zoll-Grenzbezirk befindest, brauchst du keine Ausweispapiere mitzuführen !!! ;)

Doodelidoodel 
Fragesteller
 02.09.2016, 19:30

Wenn jemand zur Fahndung* ausgeschrieben* ist, besteht ein Haftbefehl gegen eben jene Person. Und mit einem Haftbefehl, hat man wohl einen Grund zur Feststellung der Personalien.

Das besitzen!! von Ausweispapieren ist Pflicht. Das Mitführen allerdings nicht. Wenn wirklich Gefahr im Verzug ist und du dich nicht ausweisen kannst, wirst du zur Not "nach hause" begleitet.

ohne Grund dürfen die das nicht !!!
aber einen Grund zu finden fällt denen grundsätzlich nicht schwehr !!! :D

in der Umgebung wurden Autos aufgebrochen...
es wurden Prospekte mit rechtsradikalem Inhalt verteilt...
etc., etc.