Darf die Feuerwehr/polizei/Rettungskräfte allgemein, fahrzeuge beschädigen wenn sie am einsatz behindert werden?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wie du ganz richtig angeführt hast ist die Rettungsgasse das größte Problem in Deutschland. Wenn jeder Autofahrer im Stau einfach ganz nach links bzw. rechts fahren würde und das Spurhopsen unterlässt hätten wir das Problem gar nicht.

Neulich bin ich mit unserem HLF (Hilfeleistungslöschfahrzeug) durch die Rettungsgasse, Meldung Verkehrsunfall mehrer Verletzte Peronen darunter 2 Kleinkinder 1 Person eingeklemmt.

Die Staufahrt funktionierte bis zu einem gewissen Punkt eigentlich wunderbar, dann stand ein PKW selten dämlich sehr weit in der Rettungsgasse, obwohl ich langsam und vorsichtig dran vorbeifuhr musste der Rückspiegel des PKW dran glauben. Den Schaden an seinem Fahrzeug musste der Fahrer des PKW selber zahlen, unter Umständen hätte er auch die Beschädigung am Einsatzfahrzeug zahlen müssen allerdings gab es da keinen Schaden. Ausserdem hat auch die Polizei ein Ticket ausgestellt.

Also Lebenretten hat natürlich immer vorrang, allerdings nicht uneingeschränkt. Man muß natürlich eine gewisse Ruhe bewahren. Und manchmal geht es leider nicht schneller, eine Rettungsgasse zu bilden. Da sind die Autofahrer selbst dran schuld wenn sie im Stau nicht genug Abstand zum Vordermann lassen oder wenn man es tut, jemand anderes meint, die Lüke nutzen zu müssen für einen unnötigen Spurwechsel, so daß dann doch wieder kein Abstand da ist. Dann ist es einfach nicht möglich die Rettungsgasse schneller zu bilden (sofern man nicht, was seit einger Zeit sogar so vorgeschrieben ist, die Rettungsgasse schon direkt gebildet hat, als es sich gestaut hat). Da dauert es dann vielleicht ein paar sekunden länger, bis der Rettungswagen durchkommt. Da finde ich es jetzt nicht vertretbar, wenn die einfach andere Wagen rammen und schrammen. Anders ist es, wenn jemand sich partout weigert, platz zu machen oder einfach nicht zu potte kommt. Zumindest muß man dann abwägen, wie wichtig der Einsatz ist. Sind die unterwegs zu einer leichteren Verletzung, ist das natürlich ganz anders, als wenn irgendwo jemand reanimationspflichtig ist oder so. Aber nehmen wir einfach mal eine Polizeieinsatz. Wenn es jetzt nicht gerade um eine Geiselnahme geht, sondern einfach nur eine Verfolgungsfahrt ist, mit dem Ziel, einen Straftäter nicht entkommen zu lassen, muß die Polizei den im Zweifelsfall entkommen lassen. Wenn jetzt aber irgendwo ein Haus brennt und die Feuerwehr nicht durchkommt, weil jemand verbotener Weise in der Feuerwehrzufahrt parkt, wird man sicher nicht erst einaml in Ruhe den Abschleppdienst anrufen, dann wird das Auto beiseite gewuchtet und ggf. Schäden in Kauf genommen. Da ist es wichtiger, schlimmere Schäden zu vermeiden.

Um die paar von mir genannten Beispiele mal zu einer schlüssigen Antwort zu bringen. Nein, die dürfen es ncht grundsätzlich. Manchmal ist es nötig. Dies muß immer gut abgewogen werden.

dürfen und ist auch schon vorgekommen das feuerwehr autos andere autos angefahren haben das es einfach kein platz gibt es man sogar im halteverbot wird es richtig teuer ansonsten gibt es ja die versicherungen

Naja Rambo-mässig zum Einsatz fahren bringt nichts, dann geht das Feuerwehrfahrzeug vllt auch kaputt, das nützt keinem. Es kommt aber durchaus vor, das hier und da mal ein falsch geparktes Auto gestreift wird oder ein Spiegel, Baum oder Straßenschild dran glauben muss (Blumenbeete zerstören, Türen aufbrechen,... usw.). Manchmal muss auch ein PKW weggeschoben werden, wenn es wirklich schnell gehen muss. Denen kann keiner was, wenn die im absoluten Notfall so handeln, aber von vorherein denken die besser auch ersteinmal nach, ob das mittel zum Ziel führt.

Ein Beispiel dazu wäre in den USA. Da sieht man öfter Bilder, wenn ein falsch geparktes auto vor einem Hydranten steht, die Feuerwehr auch schon mal den Schlauch durch eingeschlagene Scheiben quer durch das Auto verlegt. (Das ist da aber noch anders geregelt, aber...)

Wenn es sich um einen sehr dringenden Notfall handelt, dann dürfen Fahrzeuge, die die Einsatzfahrzeuge behindern, beschädigt werden(Sachschaden ist nichts, wenn es um Leben und Tod geht)