Darf die Arge Zahlung einstellen wegen Arbeitsaufnahme?

5 Antworten

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Da die Grundsicherung jeweils am letzten Arbeitstag des Vormonats ausgezahlt wird, bekommt deine Schwester ihre Leistunf ür August am 31.7.2011. Falls dann ihr erstes Gehalt am 31.8.2011 gezahlt wird, muss sie die Augustleistung erstatten. Diese Erstattungspflicht entfällt, wenn ihr das Gehalt erst im September zu fließt.

Sommerkatze  21.07.2011, 09:32

Wunderbar, eine korrekte Antwort zu lesen, die zudem noch sachlich verfasst wurde!

Larah10  21.07.2011, 23:00
@Sommerkatze

Und selbst wenn ihr der August-Lohn noch im August zugeht, muss sie deshalb nicht von Ende Juli bis zur ersten Lohnzahlung ohne Geld dastehen. Sie kann beim Jobcenter (nachweislich schriftlich) ein entsprechendes Darlehn zur Überbrückung bis zur ersten Lohnzahlung beantragen.

Nein.

Die Arge darf die Zahlung nur wegen Lohnzahlung einstellen.

Es gilt das soganannte Zuflussprinzip nach §11 Abs 2 SGB II.

(2) Laufende Einnahmen sind für den Monat zu berücksichtigen, in dem sie zufließen. Zu den laufenden Einnahmen zählen auch Einnahmen, die an einzelnen Tagen eines Monats aufgrund von kurzzeitigen Beschäftigungsverhältnissen erzielt werden. Für laufende Einnahmen, die in größeren als monatlichen Zeitabständen zufließen, gilt Absatz 3 entsprechend.

Viele Mitarbeiter der Argen leiden aber unter Schizophrenie. Wenn es um Lohnzahlungen beim Beginn der Abeitslosigkeit geht, kennen sie das Zuflussprinzip.

Die Arge kann die Zahlung aber unter den Vorbehalt stellen, das im Monat noch keine Zahlung eingehen.

Klar darf die ARGE das. Wenn deine Schwester eine Arbeit hat, dann ist sie nicht mehr länger auf staatliche Hilfe angewiesen. Was willst du denn? Soll der Steuerzahler weiter für den Lebensunterhalt deiner Schwester aufkommen oder was denkst du?

sina05 
Fragesteller
 20.07.2011, 17:31

das ist völliger schwachsinn, ich hatte damals das gleiche problem. meine Schwester hat einen 400 € Job und ich hatte eine Vollzeitstelle. bei mir hat die Arge auch sofort die Zahlung eingestellt und ich stand fast 8 Wochen ohne Geld da !!!! Habe mich dann an das Bundesministerim für Arbeit und Soziales gewandt und von dort habe ich die Antwort erhalten das die Jobcenter vor Ort den Bruttolohn ausrechnen müssen. Die zahlungen dürfen NICHT SOFORT eingestellt werden.Übersteigt er den ALG2 Satz dann wird die zahlung eingestellt. Übersteigt er Lohn nicht den Satz dann wird ALG 2 aufstockend bezahlt. Dafür gibt es auch einen Paragrafen habe diesen aber vergessen.

Larah10  21.07.2011, 23:07

Klar darf die ARGE das. Wenn deine Schwester eine Arbeit hat, dann ist sie nicht mehr länger auf staatliche Hilfe angewiesen." - Sagt wer ? Du kennst doch gar nicht ihre ganzen einkommens-und bedarfsrelevanten Daten. Blind- Fernberechnung ?! -

"Was willst du denn? Soll der Steuerzahler weiter für den Lebensunterhalt deiner Schwester aufkommen oder was denkst du?" - Gut möglich, dass er das muss. "Der Steuerzahler" müsste aber mittlerweile auch eigentlich langsam mitbekommen haben, dass bereits jeder dritte Euro an ALG2- Leistungen an Berufstätige geht.

Schumi2000  07.09.2011, 10:55

Darf die ARGE NICHT!!!

Denn, und das wissen die Damen und Herren der Jobcenter auch, muss davon ausgegangen werden, das der Lohn durch ALG 2 "aufgestockt" wird.

Was soll das denn? Wenn eine Arbeitsaufnahme in ein Sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis erfolgt, dann hat man selbstverständlich KEINEN Anspruch mehr auf ALG Leistungen! Das ist nun mehr als logisch, dass die Zahlungen ergo eingestellt werden.

sina05 
Fragesteller
 20.07.2011, 17:30

das ist völliger schwachsinn, ich hatte damals das gleiche problem. meine Schwester hat einen 400 € Job und ich hatte eine Vollzeitstelle. bei mir hat die Arge auch sofort die Zahlung eingestellt und ich stand fast 8 Wochen ohne Geld da !!!! Habe mich dann an das Bundesministerim für Arbeit und Soziales gewandt und von dort habe ich die Antwort erhalten das die Jobcenter vor Ort den Bruttolohn ausrechnen müssen. Die zahlungen dürfen NICHT SOFORT eingestellt werden.Übersteigt er den ALG2 Satz dann wird die zahlung eingestellt. Übersteigt er Lohn nicht den Satz dann wird ALG 2 aufstockend bezahlt. Dafür gibt es auch einen Paragrafen habe diesen aber vergessen.

Larah10  21.07.2011, 22:52
@sina05

"Wenn eine Arbeitsaufnahme in ein Sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis erfolgt, dann hat man selbstverständlich KEINEN Anspruch mehr auf ALG Leistungen!" - Das ist so pauschal mit Verlaub Unsinn. Ein sozialversicherungspfl. Arbeitsverhältnis beginnt bereits bei 400,01 Euro Verdienst. Der Verdienst ist aber nicht gleich anrechenbares (!) Einkommen (es gibt Frei- und Absetzbeträge für Erwerbstätigkeit). Und selbst mit einem Vollzeitjob ist längst nicht gesagt, dass man keinen aufstockenden ALG2- Anspruch mehr hat ;)

Schumi2000  07.09.2011, 10:53

Das stimmt schon mal gar nicht!!!! Denn, Du fängst das Arbeiten an und weißt ja nicht mal wieviel exakt verdient wird, bzw ob unter umständen der Lohn "aufgestockt" wird.

Demzufolge hat die ARGE gar kein Recht die Leistungen einzustellen, bis sichergestellt ist, ob das Einkommen zum Leben überhaupt reicht.