Darf Deutschland im Rahmen der NATO Krieg führen?
Grundsätzlich bestehen gem. Grundgesetz nur zwei Ausnahmen für Kriegserklärung, wenn man selbst angegriffen wird oder Krieg unmittelbar bevor steht.
Aber was wenn ein NATO Staat angegriffen wird? Muss Deutschland in den Krieg? Wie verhält sich das mit dem Grundgesetz (Rechtlich)
Was definierst du bitteschön als "Krieg unmittelbar bevor steht".
Das definiere nicht ich sondern das Grundgesetz!
Eine Kriegserklärung könnte ein stichhaltiger Hinweis sein 😉
6 Antworten
Das GG schreibt klar Angriffskrieg. Kriegsführung im Rahmen eines Bündnisses, wie der Nato, setzt eine Verteidigung, keinen Angriff voraus.
Richtig.
Allerdings wird von einigen Kritikern zuweilen behauptet, dass das Verteidigungsbündnis mittlerweile eher ein Angriffsbündnis ist. Deutschland hält sich aber immer noch defensiv. So hat sich, man erinnere sich an Anfang 2003, Deutschland unter Schröder klar aus einem Angriff auf den Irak rausgehalten. Gottseidank kann ich nur sagen.
Also Deutschland selber darf keinen Krieg führen. Das heißt weder ihn beginnen, noch ihn anführen! Es gibt keine Ausnahmen!
Deutschland darf und muss sich aber unter Umständen beteiligen. Und zwar dann, wenn der Bündnis- oder Verteidigungsfall ausgerufen wird.
Das heißt wenn Bündnispartner angegriffen werden und die Hilfe von Deutschland verlangen.
Ja, sie darf in den Krieg anderer mit eingreifen, auch militärisch. Aber nur, wenn der Partner vorher angegriffen wird.
Greift der Partner selber an, z.B. die USA den Iran und das ohne UN Mandat, wäre eine Beteiligung eigentlich nicht erlaubt.
Laut der Natostatuten wird ein Angriff auf einen Mitgliedsstaat wie ein Angriff auf alle betrachtet.
Das heißt, würde ein Land angegriffen wäre das (indirekt) auch ein Angriff auf Deutschland.
Ja aber wie verhält sich das mit dem GG? Der Sinn und Zweck der NATO ist ja wohl jedem klar 😉
Deutschland darf sich im Rahmen eines NATO Einsatzes militärisch beteiligen. Diese Unterstützung, die im Bündnisfall eintritt, muss aber nicht militärischer Natur sein.
Völkerrechtlich notwendig ist hierfür ein UN-Mandat. Dies war aber, wie beispielsweise 1999 im Kosovo, nicht der Fall, als die Bundeswehr sich bei dem NATO Einsatz "Allied Forces" beteiligte, die die serbischen Stellungen zerstören sollte und die "Jugoslawische Volksarmee" zurückdrängen sollte.
Ein Kommentar des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 1994 ermöglichte es der Bundeswehr, sich im Rahmen internationaler Einsätze zu beteiligen, wenn der Bundestag dem zustimmt.
Grundsätzlich gilt aber: ein Staat darf sich militärisch verteidigen, festgelegt ist das im Artikel 51 der UN Charta.
LG
Ja aber meine Frage ist ob Deutschland Krieg führen darf/ kann?
Mal davon die logistische Unterstützung außen vor.
Wenn der NATO-Bündnisfall eintritt, dann steht das Grundgesetz den militärischen Verpflichtungen der Bundesrepublik nicht im Weg.
Dieser Aussage beruht worauf?
Das bedeutet das wenn ein Bündnis Mitglieder NATO im Fall der Fälle von Deutschland in der Verteidigung unterstützt wird, man aber kein Land aktiv angreift, richtig?