Darf der Vermieter in einer WG bestimmen welches Zimmer man beziehen muss?

6 Antworten

Es gibt jetzt wohl auch Vermieter die Zimmer in Wohnungen vermieten und man nicht die Möglichkeit hat zu entscheiden wer zuzieht. Das macht der Vermieter.

Schau mal in Deinen Vertrag, da steht, ob Du nur ein Zimmer oder die Wohnung mit anderen gemietet hast.

Manandic 
Fragesteller
 30.04.2019, 09:20

Werde ich machen wenn ich daheim bin.

dir wurde mit Unterschrift des MV das Zimmer zugewiesen

das kann der Vermieter nicht ändern;

wenn du dich zum Wechsel bereit erklärst, was springt für dich raus? kleineres Zimmer - die Miete wird billiger

Manandic 
Fragesteller
 30.04.2019, 09:17

Nicht direkt, im Mietvertrag wurde kein bestimmtes Zimmer zugewiesen. Man konnte sich beim Einzug entscheiden welches freie Zimmer man beziehen will.

peterobm  30.04.2019, 09:20
@Manandic

dann bleibt es so, einseitig kann der VM nichts ändern

höflich fragen kann der VM und auf deine Einsicht hoffen, mit weniger Miete sollte das viell. möglich sein

und ich soll laut Mieter das Zimmer was ich schon seit einem Jahr bewohne wechseln

Nö - Du hast vor einem Jahr dieses ! Zimmer gemietet und demzufolge bist Du garantiert nicht zu einem Tausch verpflichtet.

In einer WG steht man doch zusammen im Mietvertrag und das muss man untereinander ausmachen, vergleichbar wie eben als eine Familie die da wohnt, sonst ist es kein gültiger Mietvertrag soweit ich weiß.

DODOsBACK  30.04.2019, 09:21

Die Variante mit einem Hauptmieter, der die ganze Wohnung mietet und dann zimmerweise untervermietet, ist durchaus üblich und kann viel Ärger ersparen, weil der Hauptmietvertrag nicht bei jedem Mieterwechsel geändert oder gekündigt und neu geschlossen werden muss.

Renick  30.04.2019, 09:35

Nein, man muss nicht gemeinsam mit anderen im Mietvertrag stehen. Es ist genauso auch erlaubt und kommt häufig vor, dass der Eigentümer nur 1 Zimmer vermietet inklusive Mitbenutzung der Gemeinschaftsräume wie Bad und Küche.

Adans  30.04.2019, 09:36
@Renick

Ja, einmal schreiben reicht dann auch.

Renick  30.04.2019, 09:45
@Adans

Ist nicht doppelt. Der andere User hat eine andere Variante beschrieben mit Hauptmieter und Untermieter. Das ist eine andere Konstellation. In der hier gestellten Frage vermietet der Eigentümer wenn ich mich nicht irre.

DerCaveman  30.04.2019, 09:52
In einer WG steht man doch zusammen im Mietvertrag

Och, da gibt es durchaus auch noch ein paar andere Moeglichkeiten. Hier scheint es wohl so zu sein, dass gar nicht die ganze Wohnung vermietet wurde sondern lediglich die darin befindlichen Zimmer mit Einzelmietvertraegen an den jeweiligen Bewohner. Das heisst, jeder der Bewohner hat nur sein Zimmer gemietet und der Rest (Kueche, Bad, Flur) ist nicht Teil der Mietsache sondern darf von den Mietern der Zimmer lediglich genutzt werden.

Hat fuer den Vermieter den Vorteil, dass er die Gemeinschaftsraeume (nicht aber auch die vermieteten Zimmer!) jederzeit betreten darf und er ganz allein entscheiden kann, an wen er leerstehende Zimmer neu vermietet. Nachteil fuer den Vermieter ist, dass er sich beim Auszug einzelner Bewohner selbst um eine Neuvermietung kuemmern muss und bis zu einer solchen einen entsprechenden Mietausfall erleidet.

Es hat also niemand die gesamte Wohnung gemietet sondern der Vermieter hat jedem von euch mit Einzelmietvertraegen nur jeweils ein Zimmer vermietet. Um welches Zimmer es sich jeweils genau handelt, geht zwar nicht aus den Mietvertraegen hervor, es hat sich aber jeder ein Zimmer ausgesucht und der Vermieter war mit der Verteilung dann auch einverstanden. Alles richtig?

Dann hast du natuerlich genau das Zimmer gemietet, das du damals mit Zustimmung des Vermieters bezogen hast. Das kann der Vermieter dann auch nicht mehr einseitig aendern. Wenn er dieses Zimmer nun anderweitig vermieten will und du mit einem entsprechenden Zimmerwechsel nicht einverstanden bist, kann er dir den Mietvertrag hoechstens kuendigen. Allerdings scheint er gar keinen ausreichenden Kuendigungsgrund zu haben. Also bleibt das dein Zimmer und der Vermieter kann es nicht an eine andere Person vermieten (gut, er kann theoretisch schon, nur wird er den Mietvertrag mit der anderen Person nicht erfuellen koennen weil das Zimmer ja bereits an dich vermietet wurde).

Manandic 
Fragesteller
 30.04.2019, 09:39

Richtig. Dann hoffe ich auf die Richtigkeit deiner Antwort und werde jetzt davon ausgehen das ich in dem Zimmer bleiben kann. Vielen Dank für deine ausführliche Antwort.