Darf der Vermieter Hoftor entfernen?

4 Antworten

Wenn nicht im Mietvertrag ausdrücklich ein abschließbarer Hof genannt wird, kann der Eigentümer seine Verkehrssicherungspflicht erfüllen, wie er will. Wenn eine Reparatur unwirtschaftlich ist, kann er das Tor auch entfernen.

sicher es ist sein eigentum und kann mit machen was er will,man muss kein hoftor haben es geht auch ohne

Darf der Vermieter das Tor einfach ersatzlos streichen?

Wenn vertraglich kein Tor zugesichert ist, darf er das tor entfernen.

Wie könnte man vorgehen?

Ihm anbieten, sich an den Kosten zu beteiligen.

Wie könnte man vorgehen?

Gar nicht ....

wenn er diese Veränderungen an seinem Eigentum vornehmen möchte darf er das ...

außer ihr hättet einen Hof mit Hoftor vertraglich zugesichert ....