Darf der Vermieter bei Auszug 3 Wartungsberichte für die Gastherme verlangen?

6 Antworten

Grundsätzlich sind Wartungsarbeiten vom Mieter durch zu führen und auch zu bezahlen. Reparaturen sind vom Eigentümer zu veranlassen und zu zahlen. Wenn die Therme ein Jahr nicht gewartet wurde, dann ist das sicherlich eine Unterlassung deinerseits. Aber im nächsten Jahr wurde die Wartung ordnungsgemäß durchgeführt und damit ist der ordnungsgemäße Zustand auf dem Laufenden. Erkläre ihm, daß Du nur den letzten Wartungsnachweis hast. Du mußt ihm nicht erzählen, daß Du es ein Jahr mal verpennt hast. Ist zwar nicht in Ordnung, aber das ist so. Wenn er sich weigert die Kaution zurück zu zahlen, dann solltest Du Dir einen Anwalt für Mietrecht suchen, der Dir zu Deinem Recht verhelfen wird. Du kannst Dich auch an einen Mieterverein wenden, oder wenn Du kein Geld für einen Anwalt hast, kannst Du Dir einen Beratungsschein beim Amtsgericht holen, mit dem Du Dich bei einem Anwalt Deiner Wahl beraten und vertreten lassen. Viel Glück!

Gerhart  19.05.2015, 15:17

"Grundsätzlich sind Wartungsarbeiten vom Mieter durch zu führen und auch zu bezahlen."

Grundsätzlich ist diese Auskunft falsch. Die Gasetagenheizung ist Eigentum des Hauseigentümers/Vermieters. Daher muss er grundsätzlich die Wartung in Auftrag geben und bezahlen. Über die Betriebskosten kann der Vermieter dann die Wartung mit dem Mieter abrechnen, wenn diese Position im Kanon der Betriebskosten mit dem Mieter im MV vereinbart wurde.

Dass die Vermieter sich auch immer wieder was einfallen lassen!

Wenn die Therme jetzt defekt wäre, dann könnte man ja verstehen, dass man einen Teil der Kaution einbehält. - Aber doch nicht bei einer fehlenden Wartung! Das ist ja lächerlich, wenn das Gerät immer noch einwandfrei funktioniert!

Entscheidend ist, was mietvertraglich vereinbart ist. Wenn dort die Wartung nicht dem Mieter auferlegt wird, bräuchte sie auch nicht von ihm bezahlt werden. Diese nun im Nachhinein in Rechnung zu stellen und dafür die Kaution zu kürzen ist schlichtweg Nonsens und unzulässig. Zumal eine nicht erfolgte Revision nichts kostet.

Der Vermieter hat kein Recht auf ein Wartungsnachweis der Gasheizung, weil es darüber keine schriftliche Vereinbarung gibt. Gutmütig kannst du dem Vermieter die Kopie der letzten Wartung aushändigen. Die Kürzung der Kaution aufgrund eines fehlenden Wartungsnachweises ist unzulässig und wäre nach Rückgabe der gekürzten Kaution über ein gerichtliches Mahnverfahren einklagbar.

Er kann grundsätzlich nur das verlangen, was schriftlich vereinbart wurde.  Da wir in Deutschland allerdings "Vertragsfreiheit" haben, könnte es sein, dass zwischen Euch auch die mündliche Vereinbarung rechtsgültig ist. Das würde allerdings voraussetzen, dass der Vermieter diese mündliche Vereinbarung beweisen kann; sonst ginge da gar nichts. Unter diesen Vorzeichen darf er weder Nachweise für drei Jahre verlangen, noch Geld von der Kaution einbehalten. Wenn Du für 2014 (berechtigt) ein schlechtes Gewissen hast, erkundige Dich beim Installateur, wie teuer eine Reinigung ist. Diesen Betrag dürfte der Vermieter dann berechtigt einbehalten. Das ist meine unmaßgebliche, aber logische, Meinung....


Gerhart  19.05.2015, 15:23

Es liegt offensichtlich ein schriftlicher Mietvertrag vor. Nebenabreden sind in der Regel nur gültig, wenn sie schriftlich erfolgt sind. Zudem muss diese Nebenabredenregelung im Mietvertrag vereinbart sein.

Da aber hier mehrfach der Mieter hinsichtlich Beauftragung und Bezahlung der Wartung der mündlichen Abrede nachgekommen ist, liegt konkludentes Handeln des Mieters vor. Die Abrede, dass der Mieter Wartungsnachweise an den Vermieter zu übergeben hat, hat hingegen keinen Bestand. Der Vermieter hätte den Nachweis unmittelbar nach den jeweiligen Wartungen fordern müssen. Das ist aber nicht der Fall.