darf der neue Arbeitgeber bei der alten Arbeitsstelle Erkundigunen einholen?

10 Antworten

Oftmals erkundigt sich der neue AG beim alten AG über den Mitarbeiter, dass ist heute einfach so. Jeder will auf Nummer sicher gehen und ist froh, wenn er Infos über den neuen Mitarbeiter bekommt.

Natürlich dürfen die das! Außerdem sollte man bedenken, dass sich die entsprechenden Personen aus den Firmen ja auch kennen, wenn die räumlich nicht sehr weit weg sind. Da trifft man sich mal hier beim Seminar und mal dort bei ner Tagung (Personalchefs zum Beispiel). Und da "tratscht" man auch! Aber wer nichts zu verbergen hat, dem kann das auch egal sein!

Der neue Arbeitgeber ist grundsätzlich berechtigt, bei früheren Arbeitgebern Auskünfte über einen Bewerber einzuholen. Der Bewerber kann dem neuen Arbeitgeber untersagen Auskünfte beim alten Arbeitgeber einzuholen, dann muss sich dieser daran halten. Dies ist dann ratsam wenn man sich aus einem ungekündigten Arbeitsverhältnis heraus bewirbt. Hält der neue Arbeitgeber sich nicht an das Verbot kann er sich gegebenenfalls schadensersatzpflichtig machen, dies ist dann relevant wenn ein Bewerber dadurch seinen aktuellen Arbeitsplatz verliert. Der alte Arbeitgeber ist nicht verpflichtet dem neuen Arbeitgeber Auskunft über den Bewerber zu erteilen. Die Rechtsprechung geht davon aus, dass der alte Arbeitgeber eine Fürsorgepflicht hat und deshalb zu einer ordentlichen und wahrheitsgemäßen Auskunft verpflichtet ist, sofern der Arbeitnehmer dies wünscht. Der alte Arbeitgeber ist verpflichtet einem früheren Mitarbeiter bei der beruflichen Weiterentwicklung in für ihn zumutbarer Weise zu helfen. Mehr Infos unter http://www.bewerbungsmappen.de/links/Arbeitsrecht/Arbeitsrecht3/arbeitsrecht3.html Peter Kleinsorge

dingsvomdach 
Fragesteller
 03.11.2009, 11:27

sehr schön,vielen Dank!!

Fragen darf der neue AG schon, aber der alte AG dürfte - eigentlich - keine Auskünfte geben. Was aber in der Praxis oft ganz anders läuft. Man kann ja sowas schlecht nachweisen, da die AG es meist nicht offensichtlich machen.

dingsvomdach 
Fragesteller
 03.11.2009, 11:20

eben,wer kann es schon beweisen,wenn dem so wäre...Danke für die Antwort

Hier scheinen alle keine Ahnung der Rechtslage zu haben. Es ist NICHT erlaubt das der potienzielle neue Arbeitgeber den alten anruft. Klarer Rechstbruch! Es gilt das Recht der informatiellen Selbstvermarktung. Der alte Arbeitgeber darf ohne Zustimmung von mir keine Auskunft geben. Habe ich schon durch und meinen ehemaligen Arbeitgeber verklagt und Recht plus halbes Jahresgehalt Schmerzensgeld bekommen. Soweit kommt es noch in Deutschland das sowas erlaubt wäre.