Darf der nachname bei der unterschrift abgekürzt sein?
Meine Unterschrift besteht im Moment aus meinem Anfangsbuchstaben meines Vornamens und aus den ersten 4 Buchstaben meines Nachnamen. Meine Frage lautet, ob das eine Rechtsgültige Unterschrift ist?
Jetzt schonmal danke für die Antworten! :)
6 Antworten
Ja, ist sie. Ich z.B. unterschlage in meiner Unterschrift einen Buchstaben aus der Mitte. Das gab mal Probleme bei der Zulassungsstelle. Daraufhin habe ich mir auf der Gemeinde schriftlich bestätigen lassen, dass diese Art der Unterschrift rechtens ist. Ich glaube, in dem Brief steht, dass der Anfangsbuchstabe erkennbar sein muss und die Unterschrift vergleichbar mit der im Personalausweis sein muss. (Müsste nachsehen, seitdem habe ich den Brief immer in meinem Reisekoffer.)
Vielen Dank für die Antwort! Hat mir sehr geholfen! :)
eigentlich müsstest du deine unterschrift machen dürfen wie du willst also ja
Danke! :)
Deine Unterschrift ist, was auch immer du da hinkritzelst. Ist alles ok.
Vielen Dank!
Ja, sie muss lediglich immer gleich aussehen.
Vielen Dank! :)
Meines Wissens darf der Nachnahme nicht abgekürzt werden.
Dann weißt Du eben nicht viel. Und wenn man nicht schreiben kann?