Darf der Nachbar eine 2 Meter hohen Mauer errichten?

3 Antworten

Die Höhe von 2 m einer Nachbarmauer ist in den meisten Nachbarrechtsbestimmungen der Länder gegeben. Selbstverständlich kann es bei sehr kleinen Parzellen Ausnahmeregelungen im Bebauungsplan für solche Minigrundstücke geben. Fragen Sie daher einfach mal beim Baumt an, bevor Sie sich in etwas Falsches verrennen.

Lokal unterschiedlich, bei mir sind es nur 1,60 Meter.