Darf der Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses die Schlüssel noch 3 Monate behalten?
Einer unserer Mieter hat fristgerecht zum Jahresende eine Wohnung gekündigt. Wir warteten nun auf seinen Kontakt, bezüglich der Schlüsselübergabe und der Wohnungsabnahme. Nachdem wir nun nach Ablauf der offiziellen Mietzeit den Mann mühsam erreichten und nachfragten erwiderte dieser nur ganz schnippisch, es wäre sein Recht die Schlüssel noch 3 Monate zu behalten. Wir konnten im Internet nichts darüber finden, ob das stimmt. Gott sei Dank konnten wir uns friedlich einigen und morgen wird die Übergabe stattfinden, aber interessant wäre es doch zu wissen, ob das stimmt. Für die Zukunft und für andere Betroffene. Vielen Dank.
12 Antworten
Einer unserer Mieter hat fristgerecht zum Jahresende eine Wohnung gekündigt. Nachdem wir nun nach Ablauf der offiziellen Mietzeit den Mann mühsam erreichten und nachfragten erwiderte dieser nur ganz schnippisch, es wäre sein Recht die Schlüssel noch 3 Monate zu behalten. Wir konnten im Internet nichts darüber finden, ob das stimmt.Ihr konntet nichts finden, weil es nichts zu finden gibt, der Mieter irrt.
Er darf die Schlüssel bis zum letzten Tag der Kündigungsfrist behalten. Einen Tag später hat dann z.B der neue Mieter das Recht auf die Schlüssel.
Der Mieter muss jetzt Nutzungsentschädigung zahlen, denn er hat ja anscheinend die Wohnung nicht zurückgegeben.
Ich würde jetzt einen Anwalt einschalten und die Nutzungsentschädigung einfordern.
Oder Sie sind halt nett und setzen ihm eine kurze Frist zur Rückgabe der Schlüssel mit dem Hinweis, dass der Mieter auf Nutzungsentschädigung verklagt wird, wenn die Schlüssel nicht zurückgegeben werden.
MfG
Johnny
Danke Johnny, aber das ist nicht nötig. Das ist nur Nervenstress. Er ist ja nun so "gnädig" und gibt morgen die Schlüssel zurück. Sollte da noch ein bissiger Kommentar kommen, kann ich da darüber berichten, falls es jemanden interessiert.
Wenn er zum 31.12. gekündigt hat muß er dann auch die Wohnung + alle Schlüssel zurückgeben.
erwiderte dieser nur ganz schnippisch, es wäre sein Recht die Schlüssel noch 3 Monate zu behalten.
Bei solchen Behauptungen Frage ich gerne ob man mir die Rechtsgrundlage, § oder Bestimmung, nennen kann.
Du jedenfalls kannst ihm eine Rechtsgrundlage, wonach er die Schlüssel nicht länger behalten darf, unter die Nase halten.
BGB § 546 Rückgabepflicht des Mieters
(1) Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückzugeben.
Das kann man immer noch.
Nein, das stimmt nicht. Der Mieter hat zu Mietvertragsende nicht nur die Wohnung, sondern auch die Schlüssel zurückzugeben. Bis zur Rückgabe der Schlüssel ist er übrigens zur Mietzahlung verpflichtet.
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/s1/schluesselrueckgabe.htm
Bis zur Rückgabe der Schlüssel ist er übrigens zur Mietzahlung verpflichtet.
Nutzungsentschädigung.
Aber ein guter Hinweis. Fragestellerin sollte den Ex-Mieter fragen ob er das für die nächsten 3 Monate möchte. Dann darf er gerne noch die Schlüssel behalten;-)
Ich schrieb ja auch WÄHREND...also bitte auch genau lesen...Mein Fehler war, die Frage nicht ganz genau zu lesen, weil es wohl so gemeint war, ob der Mieter nach Ende der Kündigungsfrist die Schlüssel noch behalten darf...Das natürlich nicht!!!...Aber schön motzen ja...Ich gebe meinen Fehler wenigstens zu...Bei genauem Lesen sieht man aber auch, dass ich WÄHREND schrieb und mich mit der Frage vertan habe. Ausserdem brachte ich ja noch ein Bsp.von uns und schrieb auch WÄHREND!!!...Oh Drama...
Wer motzt denn? Ich habe in anitaris Kommentar kein motzen entdecken können, im Gegenteil. Warum fühlst du dich eigentlich auf den Schlips getreten?
Ohne daß ich das Mietrecht kenne sagt mir die Logik, daß dies nicht stimmen kann. Denn Du hast das Recht sofort einen neuen Mieter einziehen zu lassen. Nun stell Dir mal vor -nach zwei Monaten steht der alte Mieter irgendwann in der Wohnung. Das wär doch eine unmögliche Situation. Der neue Mieter hat in jedem Fall das Recht, daß seine Wohnung durch Schloß und Schlüssel geschützt ist auch vor irgendwelche Interessen des alten Mieters. Du kannst dem alten Mieter anbieten, wenn er meint noch irgendwas vergessen zu haben, dann kann er sich ja bei Dir melden. Ansonsten gibt es keinen (rechtlichen) Grund den Schlüssel noch 3 Monate zu behalten.
Wie will ein neuer Mieter denn in die Wohnung kommen, wenn der alte Mieter die Schlüssel nicht rausrückt? :-))
Naja üblicherweise haben die meisten Vermieter einen Ersatzschlüssel z.B. für den Fall, daß sich ein Mieter mal versehentlich ausschließt.
Davon kann man nicht generell ausgehen, denn der VM darf nur mit Einverständnis des Mieters einen Schlüssel haben. Aber viele Mieter wechseln direkt nach Einzug den Schließzylinder, eben weil viele VM ohne ihr Wissen einen Schlüssel behalten oder behaupten, sie hätten das Recht auf einen Ersatzschlüssel.
Nein, das darf der Mieter selbstverständlich nicht. Es muss keine Schlüsselübergabe geben, wenn der Vermieter es nicht will. Der Mieter aber ist verpflichtet, den Schlüssel dann nach Beendigung des Mietverhältnis in den Empfangsbereich des Vermieters zu bringen. Das heißt, in den Briefkasten werfen oder per Einschreiben die Schlüssel zusenden.
Guter Tipp. Danke. Schade dass wir in dem Moment nicht geschaltet haben.