Darf der Gerichtsvollzieher mein Haus öffnen, um zur Wohnung meines Mieters zu gelangen?

3 Antworten

Es spielt keine Rolle, wer die Schlüsselgewalt hat. Der Durchsuchungsbeschluss ist ja extra dafür da, damit der Gerichtsvollzieher an die Räume des Schuldners kommt.

Also ja, darf er

grassis 
Fragesteller
 25.01.2019, 17:30

Ok, Und ich bleibe dann auf den Kosten sitzen? Ich kann ja nichts dafür wenn mein Mieter Mist baut, aber habe dann ein aufgebrochen Haus?

Raven751  26.01.2019, 10:09
@grassis

Für die Türöffnung muss dann der Schuldner zahlen

Auch ich habe keine Ahnung, aber ich vermute stark, dass Du als Eigentümer angeschrieben wirst, wo Du aufgefordert wirst den Zutritt zu ermöglichen.

grassis 
Fragesteller
 25.01.2019, 17:31

Danke für die Antwort

...ehrlich gesagt habe ich keine Ahnung. Aber ich könnte mir vorstellen, dass der Gerichtsvollzieher dazu berechtigt ist....und natürlich im Anschluß dafür Sorge zu tragen hat, dass Du selbst auch wieder Zutritt hast. Vermutlich wirst Du das in Kauf nehmen müssen. Denn ansonsten wäre man ja als Schuldner in solchem Wohnverhältnis vor dem Zugriff der Behörden geschützt....das kann ich mir nicht vorstellen.

grassis 
Fragesteller
 24.01.2019, 19:38

... Geht nicht nur das ich Zutritt brauch, habe eine teure Schließanlage mit mehreren Türen, gleichen Schlössern und vielen Schlüsseln, das sind Kosten von fast 1200 Euro. Da hätte ich Aufwand und Schaden.

Aber danke für deine Antwort...

Tuedelsen  24.01.2019, 19:47
@grassis

das sind Kosten von fast 1200 Euro

das könnte natürlich zum Problem werden....wenn der Mieter diese Kosten übernehmen muss und Dir nichts anderes über bleibt, als sie dann ebenfalls auf diesem Wege einzutreiben.