Darf der Arbeitgeber die Fahrerkarte als Zeiterfassung benutzen? Ist das rechtlich zulässig?

2 Antworten

die zeiterfassung mit genauer analyse ist generell unzulässig ohne die zustimmung des betriebsrats.sie kann nicht beweis eines arbeitszeitbetruges sein,höchstens indiz.ist es von wirtschaftlicher seite aus zwingend notwendig,muss der arbeitgeber dies im detail begründen.dein betriebsrat müsste dies wissen und kann die massnahme im zweifelsfall per beschluss untersagen.§87 ,§ 90 betrvg.

cosimo77  22.10.2010, 17:55

die daten auf der fahrerkarte dienen in erster linie den verkehrsbehörden und der polizei.wie gesagt,will der Ag die daten nutzen um deine arbeitszeit zu kontrollieren darf er dies nicht ohne wissen und zustimmung des betriebsrats ! ein verstoss wäre strafbar nach § 119 betrvg.

wieso geht ihr davon aus das es einen Betriebsrat gibt? wenn es keinen gibt was dann?