Darf der Arbeitgeber die Arbeitszeiten für Teilzeitkräfte einfach ändern?

2 Antworten

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Wenn Du die Verteilung der Stundenzahl auf die Arbeitstage nicht arbeitsvertraglich festgelegt hast, bist Du zunächst leider auf das Wohlwollen des Arbeitgebers angewiesen.

Grundsätzlich wird "Gewohnheitsrecht" wie in Deiner Frage oder gar "betriebliche Übung" wie in der Antwort von Wishmaster69 in Zusammenhang mit vertraglich nicht geregelten Arbeitszeiten von der Rechtsprechung weitestgehend leider verneint, auch bei "jahrzehntelanger" Gewohnheit / Übung - anders als z.B. beim Weihnachtsgeld.

Auch wenn immer der Einzelfall entscheidend ist: U.a. das Hessische Landesarbeitsgericht Frankfurt hat 1998 ein diesbezügliches Gewohnheitsrecht des Arbeitnehmers verneint (Az.: 9 Sa 1325/98).

Eventuell könnte allerdings die Berufung auf "Treu und Glauben" (BGB § 242) ein Festhalten an der überkommenen Arbeitszeit erlauben, ferner auch die Einschränkung des Direktionsrechts des Arbeitgebers nach der Gewerbeordnung durch das Postulat des "billigen Ermessens", das vom Arbeitgeber die Berücksichtigung der persönlichen / privaten Belange des Arbeitnehmers beim Abwägen mit den betrieblichen Belangen fordert und "Willkür" ausschließen soll.

Das bloße Berufen des Arbeitgebers auf sein Direktionsrecht begründet jedenfalls kein Recht für ihn, ohne zwingenden Grund die aktuelle Lage Deiner Arbeitsstunden zu ändern. Zur Not bist Du darauf angewiesen, Deinen Arbeitgeber davon zu überzeugen, wie angewiesen Du auf Deine bisherige Arbeitszeit bist - und vielleicht gibt es Teilzeitkollegen / -kolleginnen, mit denen Du Dich bei Zeitproblemen abstimmen und damit den Arbeitgeber "überzeugen" kannst.

Familiengerd  29.10.2013, 23:36

Ergänzung:

Wahrscheinlich (bei weiterer Überlegung meinerseits) kommen Dir aber gesetzliche Bestimmungen zur Hilfe, aufgrund derer das bisherige Akzeptieren deiner Arbeitszeiten durch den Arbeitgeber als konkludentes (also zustimmendes) Verhalten gedeutet werden kann, das eine schriftliche Fixierung ersetzt.

Im Teilzeit- und Befristungsgesetz TzBfG heißt es nämlich in § 8:

(2) Der Arbeitnehmer [..] soll dabei die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit angeben. (3) Der Arbeitgeber hat mit dem Arbeitnehmer die gewünschte Verringerung der Arbeitszeit mit dem Ziel zu erörtern, zu einer Vereinbarung zu gelangen. Er hat mit dem Arbeitnehmer Einvernehmen über die von ihm festzulegende Verteilung der Arbeitszeit zu erzielen. (4) Der Arbeitgeber hat der Verringerung der Arbeitszeit zuzustimmen und ihre Verteilung entsprechend den Wünschen des Arbeitnehmers festzulegen, soweit betriebliche Gründe nicht entgegenstehen.

Mit anderen Worten:

Da das Gesetz ein Einvernehmen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die Verteilung der Wochenarbeitszeit zwingend vorschreibt (also eine "Muss"-Bestimmung), Du Deine bisher Arbeitszeit seit 4 Jahren praktizierst, kann eine stillschweigende Zustimmung des Arbeitgebers zu dieser Verteilung angenommen werden - auch wenn die Regelung nicht schriftlich fixiert worden ist.

Eine Änderung der Lage der Arbeitszeit ist im darum verwehrt und Du hast das Recht, diese Arbeitszeit beizubehalten!!

SabineMm78 
Fragesteller
 30.10.2013, 12:21

Wow, vielen Dank für diese ausgiebige Antwort ! Das werde ich mir als Laie heute Abend noch einmal genauer durchlesen und auf jeden Fall mit ein bisschen mehr Hintergrundwissen in das Gespräch mit meinem Chef gehen. Danke !

Nach § 8, Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) ist bei der Arbeitszeitverringerung auch die Verteilung der Arbeitszeit zu vereinbaren. Da dein Arbeitgeber seit 4 Jahren die Verteilung der Arbeitszeit offensichtlich so akzeptiert hat wie sie aktuell ist, kann er dies nicht so einfach ändern. Mir fallen da spontan die Begriffe "betriebliche Übung" und "gegenseitiges Einvernehmen ( konkludentes Verhalten)" ein. An deiner Stelle würde ich behaupten, dass die aktuelle Verteilung deiner Arbeitszeit mittlerweile Bestandteil deines Arbeitsvertrages geworden ist. Wenn dein Arbeitgeber Massiver wird, würde ich mir einen Fachanwalt für Arbeitsrecht suchen.

SabineMm78 
Fragesteller
 30.10.2013, 12:22

Vielen Dank für deine Mühe. Das bestärkt mich schon mal ein wenig. Mal schauen, wie ich das umsetzen kann !