Darf das Sozialamt für Grundsicherung mich zwingen ihm mitzuteilen wer nun mit in meiner Wohnung wohnt?

3 Antworten

wenn dein neuer mitbewohner auch beim jobcenter ist, ist ihnen vielleicht einfach aufgefallen dass ihr die selbe adresse angegeben habt und sie fragen halt nach ob das alles seine richtigkeit hat... wo ist das problem? ist doch auch denen ihr recht misstrauisch zu sein, schließlich willst du eine leistung von denen und nicht umgekehrt.

jodeci1000 
Fragesteller
 22.11.2015, 00:58

Ich bin beim Sozialamt und der untermieter beim jobcentre,  dass sind zwei verschiedene Ämter.Sie wissen nicht wer hier wohnt,  fragen mich das ja.  Da frage ich mich...ob sie das selbst gar nicht beim Meldeamt raus finden dürfen ohne rechtliche Grundlage! Für mich ist es wichtig zu erfahren ob das rechtens ist... plus weitere Teilfragen

Es wird hier geprüft, ob eine Bedarfsgemeinschaft existent ist.

Und da ist schon deine Mitwirkung angezeigt.
Das sollte dir aber auch schriftlich zugegangen sein, mit einem Hinweis, was unternommen wird, wenn du deine Mithilfe verweigerst.

Ob du nun Leistungen vom Sozialamt oder Jobcenter beziehst ist doch völlig Wurst,du hast eine Mitwirkungspflicht die dir nicht nur mündlich sondern auch schriftlich mitgeteilt wurde !

Diese besteht darin,dass du Ein und Auszüge aus deiner BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) oder HG - ( Haushaltsgemeinschaft ) bzw.dann WG - ( Wohngemeinschaft ) von dir aus mitzuteilen hast und dazu gehört nun auch mal der Name und weitere Angaben der Person.

Wenn dir das nicht passt,dann kannst du jeder Zeit freiwillig auf Leistungen verzichten,dann musst du auch keine Fragen mehr beantworten,kannst es dann ja mal mit Wohngeld versuchen,aber auch hier wirst du um Angaben nicht herum kommen,wenn man etwas möchte,dann muss man in aller Regel auch eine Gegenleistung erbringen.