Darf das Jobcenter Nachzahlungen von Kindergeld einbehalten, wenn man während des Kindergeld-Berechtigungszeitraumes keine Leistungen vom Jobcenter erhielt?

2 Antworten

Es kommt nicht darauf an aus welcher Zeit diese Nachzahlung stammt,sondern nur wann sie zufließt ( Zuflussprinzip ),also auf dem Konto eingeht und dann ist das einmaliges Einkommen und wird im Monat des Zuflusses auf die ALG - 2 Leistungen angerechnet !

Entscheidend ist dann die Höhe der Nachzahlung und die Höhe des ALG - 2,denn wenn die Nachzahlung höher als die monatliche Leistung des Jobcenters ist,dann muss diese zwingend auf 6 Monate Bezugszeitraum verteilt werden.

Dabei muss dann aber auch der Beitrag zur Kranken und Pflegeversicherung berücksichtigt werden,sollte evtl.ein Leistungsausschluss für diese 6 Monate in Betracht kommen.

Denn sollte das so sein,dann würde dieses einmalige Einkommen nach den 6 Monaten zum Vermögen und wenn der Vermögensfreibetrag ( Schonvermögen ) mit diesem dann nicht überschritten wäre,dann bestünde wieder ganz normaler Anspruch.

Es müsste dann in der Regel von dem einmaligen Einkommen eine 30 € Versicherungspauschale theoretisch abgezogen werden,wenn man diese nicht schon anderweitig beansprucht.

Dann hätte man also max. 180 € die dann vorher abgezogen werden müssten und der Rest würde dann durch 6 Monate geteilt,würde der Betrag aus dem einmaligen Einkommen dann immer noch höher sein als die monatliche Leistung vom Jobcenter,dann müsste man wie gesagt den Beitrag für die KK - berücksichtigen und wenn dann immer noch etwas übrig wäre,dann könnte ein Leistungsausschluss für diese 6 Monate erfolgen.

Wenn in dem Zeitraum kein ALG2 bezogen wurde, nicht.

isomatte  24.03.2016, 09:37

Es gibt zwar keinen Grund für einen Antrag auf Erstattung bei der Familienkasse,weil ja das Jobcenter nicht in Vorleistung gegangen ist,dennoch wird diese Nachzahlung des Kindergeldes auf den Leistungsanspruch angerechnet !

Dabei spielt es keine Rolle aus welcher Zeit diese Nachzahlung stammt,es kommt nur darauf an wann diese zugeflossen ( Zuflussprinzip ) ist,also auf dem Konto eingeht.