Darf das Jobcenter mir sofort alle Leistungen streichen bei Jobantritt?
Hallo, und zwar eght es um folgendes: Ich habe ab morgen (1.4.17) einen neuen Job. Derzeit beziehe ich Hartz 4. Das erste Gehalt wird Ende April ausgezahlt. Bis dahin muss ich natürlich auch noch über die Runden kommen (Miete, Essen, Telefon ect.....). Allerdings hat mir das Jobcenter schon komplett alle Leistungen gestrichen. Als ich heute drin war, wurde mir gesagt, dass es dann wohl Überschneidungen gäbe (Jobcenter zahlt im Voraus, Arbeitgeber im Nachhinein) und ich deswegen keine Leistungen mehr bekomme. Aber ich muss doch zumindest die Zeit bis zum ersten Gehalt überbrücken. Ich weiss im Moment absolut nicht was ich machen soll. Pendelkosten und Auto für die Arbeit werden alles übernommen, aber Lebensunterhalt gibts nicht. Wie kann ich denen am Montag deutlich machen, dass ich darauf angewiesen bin und sonst wohl irgendwann nicht mehr auf Arbeit kann, weil das Geld fehlt ?
Ich hoffe ihr könnt mir helfen, ich bin total verzweifelt
5 Antworten
Lass Dir vom Arbeitgeber einen Gehaltsvorschuss geben. Erläutere ihm am besten deine Situation und dann wird es sicherlich kein Problem sein.
Viel Erfolg und alles Gute!
nein das darf das jobcenter nicht. noch hast du keinen geldzufluss bekommen. geh gegen die entscheidung in widerspruch und bestehe darauf, dass man dir sofort deine leistungen auszahlt. steh am montag mit kontoauszug bei jc vor der tür und beantrage die sofortauszahlung deiner leistungen in bar.
wenn du ende des monats wirklich den lohn bekommst, wir dann nach berechnung und abzüge der freibeträge die rückforderung fällig. bekommst du dein gehalt erst am 1.5. dann wird garnichts rückgefordert.
Ja, das ist das Problem, wenn das Gehalt Ende des Monats kommt.
Frage deinen Arbeitgeber, ob er dir das Geld Anfang Mai überweisen könnte.
Dann würdest du diesen Monat volle Leistungen bekommen und müsstest es nicht zurückzahlen.
Wenn das nicht geht, musst du beim JC um ein Darlehen bitten, deinen Regelsatz musst du dann monatlich in kleinen Raten zurückzahlen.
Sage auch, dass du mittellos bist.
Das ist nicht in Ordnung. Du musst doch irgendwie leben.
Schließlich hat das JC die Möglichkeit, das zuviel gezahlte Geld zurückzuforden. Meinem Kind sind auf diese Weise schon 2 Jobs flöten gegangen. Es hat sich jedesmal einen Anwalt nehmen müssen.
Lies mal da:
https://www.hartz4-und-bsg-infos.de/zuflussprinzip/
Es bedeutet ebenfalls das man bei Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses solange Anspruch
auf die Leistung des Jobcenters hat bis das erste Gehalt gezahlt wird.
Drucke es vlt aus und lege es Deiner SB auf den Schreibtisch.
Darlehen wäre auch eine Möglichkeit. Aber nicht bitten, sondern darauf bestehen.
Vielen Dank ! Ich les es mir mal durch und werde es dem Sachbearbeiter am Telefon deutlich machen und das Zuflussprinzip erwähnen ;) Mal sehen was er dann sagt.
Schon klar, aber ich muss ja arbeiten von 7.30 bis 16 Uhr, da geht das nicht mit persönlich hin. Höchsten am Donnerstag wenn die mal länger offen haben.
Kannst ja Montag anrufen und je nach Reaktion Donnerstag hingehen.
Kenne mich da nicht so aus, aber habe eben mal kurz gelsesen...
Vielleicht hilft dir das:
http://www.badische-zeitung.de/wirtschaft-3/geldnot-durch-die-neue-arbeit--65787010.html
Untern steht auch nochmal ein kontakt für den Übergangsmonat.
Grüsse und viel erfolg im neuen Job!
Auf jeden Fall sollte der Fragesteller um ein Darlehen bitten, wenn nicht Vermögen zur Verfügung steht, mit dem man den Monat bestreiten könnte.
Ich finde das unverschämt vom JC, durch das Verhalten deinem Kind die Chance auf einem Arbeitsplatz verwehrt zu haben.
Sonst wird immer rumgejault vom JC, endlich eine Arbeit zu finden, aber wenn man dann eine gefunden hat, dann hat man das Theater..