Darf das Finanzamt meine Steuerrückzahlung (Einkommenssteuer) zurückhalten? wenn unsere Firma noch (Mwst) Schulden dort hat?

6 Antworten

Sofern es sich um ein Einzelunternehmen handelt, ist da FA nicht nur berechtigt sondern verpflichtet, aus der EStE resultierende Guthaben mit bestehenden Forderungen zu verrechnen.

Ich vermute, die haben das wirklich noch nicht bearbeitet. Sobald die Bearbeitung durch ist, bekommt ihr den schriftlichen Bescheid. Wenn noch Forderungen sind, dann werden die mit einem eventuellen Guthaben verrechnet. Unter dem Bescheid steht in etwa: Über die Auszahlung des Guthabens erhalten Sie gesonderten Bescheid.

Ja, darf es.

Ich verstehe deine Frage nicht ganz.

Geht es um die längere Bearbeitungsdauer? Das kann vorkommen. Bei denen ist immer irgendwas im Argen... mal funktioniert das Programm noch nicht, mal ist man auf Kollegen anderer Finanzämter angewiesen... meistens sind sie Kaffee trinken, hab ich das Gefühl :-)
Die Bearbeitungszeiten kannst du leider nicht ändern.

Steuerguthaben/nachzahlungen können miteinander verrechnet werden. Normalerweise ist das so, dass du dem irgendwann mal zugestimmt hast. Das heißt dann auch, dass deine Erstattung nicht (oder nicht ganz) ausgezahlt wird, wenn du noch eine Steuernachzahlung zu leisten hast.

Läuft das Gewerbe und die Einkommensteuer unter der gleichen Steuernummer?

Alle anderen Infos über Verrechnung entnimmst du aus dem Steuerbescheid.

Luna8785 
Fragesteller
 29.05.2017, 13:08

hi ja es geht um die lange Bearbeitungszeit. Im März haben wir die Erklärungen zusammen in einem Umschlag abgegeben. Anfang April kam dann die Rückzahlungsaufforderung (von der Firma), was ja auch ok ist.
Das zahlen wir derzeit auch ab.
Merkwürdig ist nur das die Einkommenserklärung so lange dauert und es vom FA nur heißt " die Baerbeitung wird wohl noch ca. 4 Wochen oder mehr dauern"

Ein Austausch mit einem anderen FA ist nicht nötig und es ist alles unter einer Steuernummer.
Eine Verrechnung der Beträge ist auf Anfrage beim FA nicht möglich.

vdeparty  29.05.2017, 13:17
@Luna8785

Die Bearbeitungszeit ist halt schwierig einzukalkulieren, selbst wenn man sich an eine bestimmte Dauer gewöhnt hat, wenn es bisher oft so war.

Durch steuerrechtliche Änderungen sind auch Finanzbeamte immer auf Trab bspw...

Geduld. Hilft alles nicht :-(

Verstehe die Frage nicht.

Kleingewerbe gibt es nicht. Es gibt im UStG den Kleinunternehmer, der operiert aber ohne Erhebung der Umsatzsteuer.

Wo soll denn da eine Differenz herkommen?

Es handelt sich um ein Einzelunternehmen bzw. eine Personengesellschaft?

Luna8785 
Fragesteller
 29.05.2017, 22:41

Ja ich meinte Kleinunternehmer.

Die Differenz kommt dadurch zustande, dass wir Ware im EU Ausland eingekauft haben, ohne dort Mwst bezahlt zu haben. Diese muß ich dann natürlich hier abführen.

kevin1905  29.05.2017, 23:00
@Luna8785

Dann erklärt sich das ja.