Darf das Arbeitsamt wenn ich ich im gleichen Monat Gehaltzufluss habe das Geld zurück forden?

9 Antworten

Handelt es sich um ALG I oder ALG II??

Das ist sehr wichtig zu wissen, denn ALG I bekommt man rückwirkend für den vorhergehenden Monat, ALG II bekommt man quasi als "Vorschuss" für den laufenden Monat.

Das heißt im ALG I - Fall: Das Geld, dass du zum 01.08. bekommen hast, bekommst du ja für den Juli rückwirkend gezahlt, daher steht es dir zu.

Im ALG II - Fall: Du hast zum 01.08. Leistung für den August bekommen, aber da du ja von deinem Arbeitsgeber rückwirkend für den August Geld bekommst, hast du "doppelt" Geld bekommen, dann musst du es zurück zahlen.

Alles kompliziert bei denen, ganz fürchterlich und kaum nach zu vollziehen...

Gelehrter  02.11.2011, 01:14

Im Fall ALG II bekommt man das Geld aber schon am letzten Tag des Monats.Somit wären nicht beide Gelder nicht im selben Monat geflossen.Außerdem steht einem auch Überprückungsgeld zu.

Nein,du musst nicht,würdest du es zurückzahlen,hättest du ja für diesen Monat weitaus weniger Geld.Dir steht Überprückungsgeld zu.Gehe notfalls zu einen Anwalt.Die versuchen mit allen Tricks Geld einzusparen,diese Halunken.Dein Gehalt das du bekommen hast,da kannst du ja erst im folgenden Monat verfügen(außer schon zwei Tage früher)Somit hättest du wie du erwähnt hast ja kein Geld für diesen Monat.Wenn man am 1. sein Lohn erhält,kann man ja damit nicht rückwirkend mit dem Geld wirtschaften,sondern immer im folgendern Monat.Mache das mal dem Arbeitsamt klar.Ansonsten legst du Widerspruch ein.

Eigentlich kann es keine SGB II-Leistung gewesen sein. Die hätte für August am letzten Juli auf dem Konto sein müssen. Falls es aber so ist, wird dein Gehalt auch für den august angerechnet. D.h., Du musst dann einen neuen Bescheid bekommen, wieviel Geld dir für August inkl. der Anrechnung des Einkommens zugestanden hätte. Je nach Höhe des Verdienstes kann durchaus ein Anspruch bestehen, da vom Einkommen Freibeträge abzusetzen sind. Falls es sich um SGB II-Leistungen handelt, neuen Bescheid mit endgültiger Berechnung der Leistungen verlangen.

Es kommt drauf an, was es war und wer es gezahlt hat:

War es Arbeitslosengeld 1 von der Agentur für Arbeit? dann war es für Juli muß nicht zurück gezahlt werden

War es aber Arbeitslosengeld 2 (Hartz IV) vom Jobcenter, dann zählt der Geldzufluss, beides floss im August, also wäre die Leistung zurück zu zahlen

in dem Fall sprich mit Deinem Sachbearbeiter, damit Du es in Raten zurück zahlen kannst

Anettchen2010  01.11.2011, 18:54

Arbeitslosengeld 1 wurde für Juli aber dann am 29.07 gezahlt...somit war es wohl für August und muss daher ebenfalls zurück gezahlt werden.

hallo ja leider musst du zurückzahlen, aber fakt ist doch wenn man zb . 1200 netto hatt,zb 600 miete hatt, bleiben also 600,-. Auch wenn das amt zb in diesem monat übernimmt sagen wir miete plus regelsatz sagen wir mal 900,-, und man die 900 zurückzahlen muss ,bleiben von 1200,- die man verdient hat abzügl. 900,- nur 300,-. Und jetzt sagt jemand man soll das zurückzahlen!!!bei netto 300,00.