Darf bzw. sollte ich trotz Krankschreibung in's Kino gehen?
Ich bin noch bis Freitag bzw. Sonntag krankgeschrieben. Nun wurde ich eingeladen, morgen nachmittag bzw. frühen Abend ins Kino zu gehen. Die Krankschreibung erfolgte aufgrund eines Unfalls mit verschiedenen Verletzungen. Ich darf mich also nicht sehr anstrengen, aber der Kinobesuch dürfte meine Genesung nicht verzögern. Trotzdem habe ich ein schlechtes Gefühl dabei. Falls mich zB Kollegen dabei sehen, wie soll ich dann glaubhaft begründen, noch drei Tage zu Hause zu bleiben?
Das Ergebnis basiert auf 21 Abstimmungen
25 Antworten
Eigentlich hast du dir die Frage selbst beantwortet: Was hast du von einem Kinobesuch, wenn du die ganze Zeit über Sorge hast, es könnten dich Kollegen etc. sehen? Da ich deine Verletzungen nicht genau kenne (und die Gegebenheiten im Kino auch nicht) kann ich nicht beurteilen, ob ein Besuch zu anstrengend wäre. Warum kannst du nicht bis nächste Woche warten?
Wenn Dein Arzt nicht ausdrücklich Bettlägerigkeit verschrieben hat (also ans Bett, an den Haushalt "gefesselt") kannst Du durchaus ohne Bedenken einen Kinobesuch machen!
Das ist Dein Recht. Wie es von anderen Personen aufgefasst wird ist eine andere Frage!
Wäre blöd wenn Du deswegen Probleme mit Kollegen bekommst. Der Film läuft nicht davon und den kannst Du dann nach der Genesung unbeschwert anschauen.
It depends - wie die Engländer so schön sagen. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (=AU), im allgemeinen Sprachgebrauch (mißverständlich) Krankschreibung, im Jargon auch gerne "gelber Urlaubsschein" genannt, ist zwar einerseits ein Dokument (es darf nicht fälschlich ausgestellt werden, es darf nichts dran verändert werden), andererseits ist es tatsächlich nur eine unverbindliche Empfehlung an den Arbeitgeber. Klingt jetzt vielleicht mißverständlich, aber die AU bezieht sich erst einmal nur auf die ausgeübte Tätigkeit! In extremo - ein/e Maschinenschreiber/in, der/die sich den kleinen Finger der linken Hand verletzt hat, ist für die Tätigkeit Schreibmaschineschreiben arbeitsunfähig. Wenn der Arbeitgeber aber anbietet/sagt, ich benötige Dich aber für die Aufsicht/Bedienung des Telephons, wobei die linke Hand komplett geschont werden kann, dafür ist der-/diejenige arbeitsfähig (vorausgesetzt, dieser Einsatz ist nicht mit einer Herabstufung verbunden, sprich weniger Geld). Ich erlebe es nicht selten, insbesondere bei/nach Verletzungen, daß sowohl Arbeitgeber wie auch Arbeitnehmer nach einer Lösung/Alternative suchen. Z.B. ein Handwerker, der zwar durch die Verletzung selbst nicht arbeiten kann, aber Dank seiner Qualifikation z.B. die Tätigkeit anderer beaufsichtigen oder kontrollieren kann. Es hängt dabei immer auch sehr vom Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ab. Zur konkreten Frage mit dem Kinobesuch - formal spricht absolut nichts dagegen (bei Verletzungen, bei anderen Erkrankungen - schwere Grippe, Herzinfarkt, Lungenentzündung sieht das natürlich völlig anders aus), aber, wie von anderen schon gesagt, es kann ein Gschmäckle entstehen. Ich hoffe, du triffst die für Dich richtige Entscheidung - was Recht ist wird nicht immer auch so empfunden. Michael
NEIN
das wird ärger geben und auch mit recht....