Darf Burger King meinen Lohn einbehalten?
Hab folgendes Problem. Ich wurde letzten Monat von Burger King gekündigt wegen unentschuldigtes Fehlen. Die Kündigung erfolgte am 25.10.2016
Im Kündigungsschreiben steht dass ich meine Mitarbeiterklamotten und Mitarbeiterkarte abgeben soll und sie solange es nicht geschieht meinen Lohn einbehalten.
Dürfen die es rein rechtlich gesehen? Meinen Lohnzettel hab ich schon erhalten und die Sachen habe ich auch schon vor einer Woche abgegeben allerdings kam bis jetzt noch nichts.
4 Antworten
Da das Arbeitskleidung ist, die dir gestellt wird ist es ihr recht den Lohn einzubehalten, bis du die Sachen zurück gibst. Dieses Prinzip gibt es an vielen anderen Stellen auch.
Warte nicht.
Ruf unverzüglich an und geb bescheid, dass Du Deinen Lohn noch nicht bekommen hast.
Wenn Du Dich nicht meldest, denken Sie, dass es Dich vielleicht nicht interessiert und lassen es sein.
Also, ruf an und frag wann Dein Lohn da ist.
Denn, der Lohn steht Dir zu oder möchtest Du nicht das Geld für das Du gearbeitet hast,
ich gehe davon aus,deine unentschuldigen fehltage zieht man dir auch ab vom lohn. natürlich dürfen die das geld als sicherheitsleistung nehmen, wenn du ihr eigentum unterschlägst...
wenn die ne grosse buchhaltung haben,dauert das halt.....................
Große Firmen machen gewöhnlich monatliche Lohn-/Gehaltsabrechnungen. Also etwas warten
Muss mal in deinen Vetrag schauen, den du am Anfang des Arbeistverhältniss unterschrieben hast. Steht dort ein Klausel zu den Klamotten, muss du bzw BK die befolgen.
zB in Bezug auf Beschädigungen oder Verlust!
Steht dort garnichts darüber drin, hat BK mMn dazu kein Recht.
Aber ehrlich, wieso so ein Palaver. Bring die Klamotten hin und kassier das Geld. Macht das Leben doch soviel einfacher.