Consors Finanz Widerruf?
Hallo,
Ich habe mir am Samstag bei Saturn einen Laptop und ein Smart-TV auf Finanzierung bestellt. Der Laptop kam heute an, jedoch ist er nicht so wie erwartet und ich würde ihn gerne zurück geben. Ich habe bei Consors Finanz angerufen um zu fragen wie das dann läuft, da sie das ja finanziert haben bzw Finanzieren und ich die Raten dann dort abbezahlen soll, jedoch erreiche ich dort keinen wegen „überfüllten Anrufen“. Kann ich den Laptop in einer Saturn Filiale in meiner Nähe einfach zurück geben ? Wie sieht es dann eventuell mit dem Vertrag aus? Wird der Laptop dann daraus gezogen und Saturn zahlt denen das Geld zurück. Oder bekomme ich das Geld und zahle es dann an die Bank ? Den Fernseher würde ich gerne auf Finanzierung weiterhin behalten und auch abbezahlen. Reicht es wenn ich einen Widerruf per E-Mail sende und schreibe dass ich den Laptop in Saturn abgegeben habe und die Raten bitte nur für den Fernseher ausgerechnet werden sollen ?
Und bitte keine Kommentare von wegen selber schuld etc, als Azubi hat man es leider nicht dicke.
Danke schoneinmal im Voraus ! :)
2 Antworten
Wenn du die Geräte online gekauft hast, gilt das Widerrufrecht aus dem Fernabsatz.
Ob du bei Ladengeschäften eine Rückgabemöglichkeit hast, kann jedes Unternehmer individuell vereinbaren. Da gelten dessen AGBs.
Wenn der Käufer selbst die Finanzierung widerruft, ändert das aber nichts an der Wirksamkeit des Kaufvertrages. Dann muss er die Ware eben anders (wahrscheinlich sofort) bezahlen.
Soweit das Darlehen bereits ausbezahlt wurde, hat es der Darlehensnehmer spätestens innerhalb von 30 Tagen zurückzuzahlen. Die Frist beginnt mit der Absendung der Widerrufserklärung.
Ansonsten steht dort leider nicht mehr wie beispielsweise abzugeben oder sonst etwas
@derhans nein, bei gekoppelten Verträgen, was es hier anscheinend ist, wird der Kaufvertrag dann mit widerrufen
Wenn man es als Azubi nicht so dicke hat, kauft man sich eben keinen Smart Tv
Und das hast du zu entscheiden ja?!
Und hilfreich war die Antwort jetzt leider auch nicht
Der Darlehensnehmer kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrags, aber erst, nachdem der Darlehensnehmer alle Pflichtangaben nach § 492 Absatz 2 BGB (z.B. Angabe zur Art des Darlehens, Angabe zum Nettodarlehensbetrag, Angabe zur Vertragslaufzeit) erhalten hat. Der Darlehensnehmer hat alle Pflichtangaben erhalten, wenn sie in der für den Darlehensnehmer bestimmten Ausfertigung seines Antrags oder in der für den Darlehensnehmer bestimmten Ausfertigung der Vertragsurkunde oder in einer für den Darlehensnehmer bestimmten Abschrift seines Antrags oder der Vertragsurkunde enthalten sind und dem Darlehensnehmer eine solche Unterlage zur Verfügung gestellt worden ist. Über in den Vertragstext nicht aufgenommene Pflichtangaben kann der Darlehensnehmer nachträglich auf einem dauerhaften Datenträger informiert werden; die Widerrufsfrist beträgt dann einen Monat. Der Darlehensnehmer ist mit den nachgeholten Pflichtangaben nochmals auf den Beginn der Widerrufsfrist hinzuweisen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, wenn die Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. Brief, Telefax, E-Mail) erfolgt. Der Widerruf ist zu richten an: BNP Paribas S.A. Niederlassung Deutschland, Am Silberpalais 1, 47057 Duisburg (Fax: 0203-879-5409; E-Mail: widerruf@consorsfinanz.de).